Mitteldeutsche Zeitung: zu Hartz IV
Halle (ots)
Dass die schwarz-gelben Wähler mehrheitlich soziale Neidhammel sind, ist eine interessante Unterstellung, die nicht bewiesen wurde. Aufgebracht hat das Almosen aber nun das Berliner Sozialgericht. Die Berechnungen der Regierung seien willkürlich, der Hartz-IV-Regelsatz verstoße gegen das Grundrecht auf eine menschenwürdige Existenz. Wie das Gericht darauf kommt, dass der Satz um weitere 36 Euro erhöht werden müsse, ist zwar nicht klar. Aber jetzt muss das Verfassungsgericht erneut beraten. Möglich, dass die Regierung ausgerechnet kurz vor der Bundestagswahl höchstrichterlich den Titel Neidhammel verliehen bekommt.
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