Mitteldeutsche Zeitung: zur Sterbehilfe
Halle (ots)
Abgesehen davon, dass die Bundesärztekammer in ihrer Berufsordnung jede Hilfe zur Selbsttötung verbietet, stören sich die Kritiker vor allem an dem Wort gewerbsmäßig. Aus gutem Grund. Der Fall des ehemaligen Hamburger Justizsenators Roger Kusch lehrt, dass Vereine, denen es per Gericht untersagt wurde, für Geld Sterbehilfe zu leisten, in neue Organisationsformen wechseln. Die gelten dann nicht als gewerbsmäßig, weil sie sich etwa aus Beiträgen finanzieren. Sie würden mit dem Gesetz legalisiert. Das kann keiner wollen.
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