Mitteldeutsche Zeitung: zu gleichgeschlechtlichen Partnerschaften
Halle (ots)
Bemerkenswert! Aber vielleicht kann die Familienministerin ja auch nur lesen - wie die Gruppe von CDU-Abgeordneten, die das auch fordert. Ihre Lektüre: Ein Urteil, mit dem das Bundesverfassungsgericht gerade die Verweigerung des beamtenrechtlichen Familienzuschlags für gleichgeschlechtliche Partnerschaften kassiert hat. Das Grundgesetz verbiete einen "gleichheitswidrigen Begünstigungsausschluss", heißt es da, bei dem ein Personenkreis dem anderen vorgezogen werde. Unterscheidet sich in dieser Verfassungsperspektive das allgemeine Steuer-Splitting vom speziellen Beamtenzuschuss? Wohl kaum. Also ist es gut, dass es noch Politiker gibt, die nicht dauernd vom Verfassungsgericht an die Hand genommen werden wollen, sondern selbstständig handeln. Spät genug!
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