Mitteldeutsche Zeitung: zu Linke und Verfassungsschutz
Halle (ots)
Die Überwachung war unverhältnismäßig, ein unzulässiger Eingriff in das freie Mandat des Landtagsabgeordneten Ramelow, und sie hatte mit den Aufgaben des Verfassungsschutzes nichts zu tun. Er soll die freiheitliche demokratische Grundordnung schützen, dazu zählen nach § 4 Bundesverfassungsschutzgesetz unter anderem die Gewaltenteilung, die Volkssouveränität, die Ablösbarkeit der Regierung, die Unabhängigkeit der Gerichte. Aber dazu zählt nicht die Wirtschaftsordnung. Wer sie wie Ramelow kritisiert, macht vom Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch - das der Verfassungsschutz zu schützen hat. Wer wie Ramelow den Kapitalismus als Segen der Menschheit in Frage stellt, der nimmt die freiheitlich demokratische Grundordnung in Anspruch.
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