Mitteldeutsche Zeitung: zum Internet
Halle (ots)
Auch die Richter haben bisher lediglich einige unscharfe Kriterien für die notwendige Grenzziehung geliefert: Es gibt die beiden unbestrittenen Grundrechte auf Privatsphäre und Schutz der eigenen Informationen. Aber es gibt eben auch ein Recht der Öffentlichkeit darauf, dass ihr nicht nur schöngefärbte und ansprechend gestylte Angaben geliefert werden. Wenn diese Gratwanderung nicht gelingt, bleibt eines dieser Rechte auf der Strecke. Dabei gehören sie zusammen. Das Ende des Internet als politisch nicht angreifbares und deshalb auch nicht zensiertes Medium darf man ebenso wenig riskieren, wie das Produzieren von Opfern, die von vergangenen Sündenfällen ein Leben lang eingeholt werden und diesen Makel nicht aus dem Netz tilgen können. Damit diese Prüfung in jedem Einzelfall gelingt, brauchen die Unternehmen ebenso wie die Datenschutzbeauftragten brauchbare Raster und Kriterien, nach denen sie die absehbaren Klagen abhandeln können.
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