Mitteldeutsche Zeitung: zu Schwesig und NPD
Halle (ots)
Wenn die Politikerin der Ansicht ist - wie sie es in einem Zeitungsinterview im Thüringer Landtagswahlkampf propagierte -, "Ziel Nummer eins" müsse sein, "dass die NPD nicht in den Landtag kommt", dann ist das zulässig - solange sie diese Bemerkung nicht mit dem Siegel ihres Ministeramts versieht. Das hatte kürzlich die thüringische Sozialministerin nicht beachtet, als sie zu Protesten gegen einen NPD-Parteitag aufrief. In der Sache lag sie richtig, nur hat sie den Aufruf in einer Mitteilung ihres Ministeriums verbreitet. Das hat ihr das Landesverfassungsgericht untersagt. Karlsruhe würde nicht anders entscheiden.
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