Mitteldeutsche Zeitung: zum Raucherurteil
Halle (ots)
Grundsätzlich darf ein Raucher in seiner Wohnung auch künftig qualmen. Und das gilt auch für den Balkon, der zur Wohnung zählt. Allerdings dürfen die anderen Mieter im Haus dabei nicht über Gebühr beeinträchtigt werden. Notfalls muss das Rauchen auf dem Balkon auf bestimmte Zeiten beschränkt werden. Das Urteil ist konsequent. Denn es ist zu einseitig, nur auf den Ort der Handlung - die eigene Wohnung - abzustellen. Genau so relevant ist der Ort der Wirkung - die Wohnung der Nachbarn. Man kann in der eigenen Wohnung also weiter tun und lassen, was man will - solange man andere dabei nicht stört. Der Gedanke ist auch nicht wirklich neu. Dass man mitten in der Nacht nicht Klavierspielen darf, steht in fast jeder Hausordnung.
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