Mitteldeutsche Zeitung: zu Karlsruhe und Bundeswehr
Halle (ots)
Das Gericht hat die Bundesregierung daran gehindert, den vom Grundgesetz vorgeschriebenen Parlamentsvorbehalt beim Einsatz bewaffneter Streitkräfte zu unterlaufen. Anders als die Regierung behauptet, bedürfen danach auch humanitäre Einsätze der Zustimmung des Parlaments, wenn es möglich ist, dass die Soldaten in bewaffnete Auseinandersetzungen hineingezogen werden könnten und sie zum Schusswaffengebrauch ermächtigt wurden. Es kommt also nicht auf den Zweck der Bundeswehr-Einsatzes an, sondern auf die mögliche Verwicklung der Soldaten in Kampfhandlungen - und dafür benötigt ein Parlamentsheer wie die Bundeswehr ein parlamentarisches Mandat. Anderenfalls würde sie alsbald zu einer Exekutivarmee.
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