Mitteldeutsche Zeitung: zum Asylrecht
Halle (ots)
Glücklich das Land, das einen Bundesinnenminister hat, der etwas vom Recht versteht - die Bundesrepublik gehört nicht dazu. Nach der Genfer Flüchtlingskonvention darf ein straffällig gewordener Flüchtling nur ausgewiesen werden, der "aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit des Landes anzusehen ist". Aber die Aussetzung einer Strafe zur Bewährung macht klar, dass diese Gefahr im vorliegenden Fall gerade nicht besteht. Grundkenntnisse des Straf- und des Flüchtlingsrechts sollten sowohl von einem Innen- als auch von einem Justizminister zu erwarten sein. Die abscheulichen Exzesse in Köln verlangen staatliche Reaktionen. Vor allem aber verlangen sie eine hysteriefreie Debatte.
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