Mitteldeutsche Zeitung: zu Zschäpe
Halle (ots)
Kein Angeklagter ist zur Aussage verpflichtet. Aber eine Angeklagte, die sich zum Reden entschließt, sollte mehr herausbringen als eine Bitte um Entschuldigung, von der niemand weiß, welches Verhalten eigentlich "entschuldigt" werden soll. Bis heute warten die Hinterbliebenen der Opfer auf eine Äußerung Zschäpes, nach welchen Kriterien die Mordopfer ausgewählt wurden. Der 41 Jahre alten Angeklagten droht nicht nur eine lebenslange Freiheitsstrafe, sondern die anschließende Sicherungsverwahrung. Ihre Einlassung, mit dem "nationalistischen Gedankengut" gebrochen zu haben, soll das Gericht von ihrer Ungefährlichkeit überzeugen. Doch ist das nicht mehr als eine Schutzbehauptung.
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