Mitteldeutsche Zeitung: zu BGH und Überziehungszinsen
Halle (ots)
Die Bundesrichter konnten sich nicht verkneifen, die Banken vorzuführen. Dafür rechneten sie einfach den Zinssatz aus, mit dem das verklagte Unternehmen vor Gericht bestehen wollte. Auf 25 185 Prozent im Jahr kam der Bundesgerichtshof (BGH). Das wäre schon in normalen Zinsphasen Wucher. Aber ihren Sparern bieten dieselben Banken seit langem Renditen nahe Null. Jeder Verbraucher weiß, dass der Kredit über das Girokonto ins Geld geht. Sparkassen und Banken rechtfertigen dies mit der Flexibilität, mit der sie Verbrauchern diese Darlehen bereitstellen. Einen Aufschlag gegenüber anderen Krediten ist also nachvollziehbar. Im Schnitt aber verlangte die Branche aber knappe zehn Prozent. Die Banken sollten den Warnschuss vom BGH ernst nehmen. Falls sie nicht ihre Preismodelle korrigieren, muss die Bundesregierung handeln und mit dem Zinsniveau schwankende Obergrenzen einführen.
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