Mitteldeutsche Zeitung: zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Geheimdienstkontrolle
Halle (ots)
Aber eine Behauptung der Regierung wird nicht dadurch plausibler, weil das Gericht sie wiederholt. Der Verdacht, die Liste sei nicht nur zur Terrorabwehr, sondern auch zur Wirtschaftsspionage bestimmt, ist offenbar zu naheliegend, um von den Richtern in Erwägung gezogen zu werden. Dass der BND die Daten der NSA ungeprüft übernimmt, ist längst eine Tatsache. Die Aufklärung verfassungswidriger Aktionen würde zur Geheimdienstkontrolle gehören - aber für die sind die Dienste nun selber zuständig.
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