Mitteldeutsche Zeitung: zum dritten Geschlecht
Halle (ots)
Das Grundgesetz garantiert die Würde des Menschen und die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Es verbietet die Diskriminierung wegen des Geschlechtes. Auch wer nicht Mann oder Frau ist, hat das Recht, vom Staat anerkannt zu werden. Deshalb hat das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgetragen, eine Neuregelung zu finden. Die Richter stellen klar: Die Welt ist nicht nur zweigeschlechtlich. Diese juristische Anerkennung wird auf Dauer auch die gesellschaftliche Akzeptanz steigern.
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