Mitteldeutsche Zeitung: zur Grundsteuer
Halle (ots)
Mit ihrer Untätigkeit produzieren Bundes- und Landesregierungen, Bundestag und Bundesrat sehenden Auges seit Jahrzehnten einen verfassungswidrigen Zustand. Nicht die Höhe der Abgabe ist das Problem, sondern ihre Verteilung. Wenn ihre Berechnung auf Werten von 1964 oder im Osten sogar von 1935 beruht, schafft dies Ungerechtigkeiten, die mit dem Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbar sind. Es freut sich der Villenbesitzer am Starnberger See, der zusätzlich zur Wertsteigerung seines Objektes eine Vorzugsbehandlung beim Finanzamt bekommt. Die Benachteiligten sind Eigentümer und Mieter, die in weniger lukrativen Regionen mit geringeren Wertzuwächsen wohnen.
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