Mitteldeutsche Zeitung: zu Streikrecht/Beamte
Halle (ots)
Die klagenden Lehrer haben angeführt, für sie könne kein striktes Streikverbot gelten, da sie - anders als Polizisten - keine hoheitlichen Aufgaben ausübten. Dies legt vor allem eines offen: Es gibt kein zwingendes Argument dafür, dass Lehrer Beamte sein müssen. Sind sie es, muss gelten: ganz oder gar nicht.
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