Mitteldeutsche Zeitung: zum Urteil zur Sozialbindung
Halle (ots)
Der BGH hat aber jetzt noch auf ein anderes Instrument der Kommunen hingewiesen: Wenn Städte den freien Wohnungsunternehmen dauerhafte soziale Verpflichtungen auferlegen wollen, dürfen sie ihre Grundstücke einfach nicht verkaufen. Stattdessen sollten sie den Baugesellschaften ein Erbbaurecht einräumen. Die Wohnungsfirmen erwerben in solchen Fällen zwar das Eigentum an dem Haus, das sie bauen. Die Kommune kann ihnen jedoch soziale Auflagen machen und am Ende des vereinbarten Zeitraums - oft sind das 99 Jahre - geht das Gebäude sogar in kommunales Eigentum über. Über diesen Hinweis sollten Kommunalpolitiker verstärkt nachdenken.
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