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Mitteldeutsche Zeitung: zu Hartz IV

Halle (ots)

Das Urteil verändert Hartz IV völlig - und das, obwohl es ausdrücklich feststellt, dass Staat und Steuerzahler für eine Leistung auch eine Gegenleistung erwarten dürfen. Gekippt haben die Richter indes eine Sanktionspraxis, die nicht mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum in Einklang zu bringen ist. Damit haben sie bei einem der schwierigsten Themen der deutschen Sozialgesetzgebung eine lange überfällige Klärung herbeigeführt.

Pressekontakt:

Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
hartmut.augustin@mz-web.de

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