Mitteldeutsche Zeitung: zu Negativzinsen
Halle (ots)
Söder plädiert dafür, dass es möglich sein muss, Negativzinsen steuerlich geltend zu machen. Das ist gut begründbar: Negativzinsen bringen Anlegern Verluste. Und diese können im Steuerrecht üblicherweise mit Gewinnen verrechnet werden. Dass dem nicht so ist, liegt an einer Festlegung, die Söders Unionsfreund Wolfgang Schäuble (CDU) 2015 traf: Negativzinsen sind steuerlich nicht abziehbare "Einlagegebühren". Diese in der Finanzwissenschaft umstrittene Entscheidung kann, sie muss sogar revidiert werden.
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