Sachsen-Anhalt/Corona
Gewerkschaften und Wirtschaftsverbände in Sachsen-Anhalt offen für 3G am Arbeitsplatz (ots)
Halle - Arbeitnehmervertreter und Wirtschaftsverbände in Sachsen-Anhalt stehen verschärften Regeln für Ungeimpfte am Arbeitsplatz offen gegenüber. "Angesichts der aktuellen Situation wird die 3-G-Regel am Arbeitsplatz wohl auch Teil der Lösung sein müssen", sagt IG-Metall-Bezirksleiter Thorsten Gröger der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung (Samstag-Ausgabe). "Ausweichen oder wegducken" gehe aufgrund der immer häufigeren Impfdurchbrüche nicht, erklärte Thomas Brockmeier, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Halle-Dessau. "Wenn schon, dann lieber 3G als 2G."
Obwohl die neue Bundesregierung noch nicht im Amt ist, planen SPD, Grüne und FDP eine Corona-Abwehr in den Betrieben - das bedeutet: Nur wer geimpft oder genesen ist oder einen tagesaktuellen Test vorweist, soll künftig zur Arbeit gehen können. Verankert werden soll die neue Vorgabe im Bundes-Infektionsschutzgesetz, das in seiner jetzigen Form am 25. November 2021 ausläuft.
Eine 3-G-Regel am Arbeitsplatz ist nach Angaben des halleschen Arbeitsrechtlers Hendrik Engelmann nur dann sinnvoll, wenn die Arbeitgeber ein Auskunftsrecht über den Impfstatus der Mitarbeiter bekommen. Bisher sei das aus Datenschutzgründen nur in Schulen, Kindergärten und Pflegeeinrichtungen möglich, sagt der Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Flöther & Wissing.
Mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen müssen wohl die ungeimpften Arbeitnehmer rechnen, die Tests verweigern. Engelmann hält es für möglich, dass Testverweigern eine Abmahnung und im Wiederholungsfall sogar die Kündigung droht. "Erst mit der neuen Verordnung wird man sehen, wie das genau geregelt wird."
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