Halle-Attentäter erhob Foltervorwürfe gegen Gefängnispersonal der JVA Augsburg
Halle (ots)
In der Aufarbeitung schwerer Missbrauchsvorwürfe gegen Gefängnispersonal der JVA Augsburg-Gablingen in Bayern prüft die Staatsanwaltschaft Augsburg auch eine Strafanzeige des Halle-Attentäters Stephan B. aus dem Jahr 2023. Nach Recherchen der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung (Montagsausgabe) erhob der zu lebenslanger Haft verurteilte Rechtsterrorist im vergangenen Jahr den Vorwurf der Folter und des Verstoßes gegen Menschenrechtskonventionen gegen Justizpersonal. Seine Mutter erstattete nach MZ-Informationen eine entsprechende Strafanzeige. Zu den genauen Vorwürfen äußerten sich weder B.s Anwalt noch die Staatsanwaltschaft Augsburg. Klar ist: Das Ermittlungsverfahren war 2023 zunächst eingestellt worden.
Doch mit dem Aufkommen massiver Missbrauchsvorwürfe gegen Augsburger Haftpersonal in den vergangenen Monaten wird die Akte B. nach MZ-Recherchen nun noch einmal genau unter die Lupe genommen. Hintergrund: Weil mehrere Häftlinge und auch Mitarbeiter skandalöse Zustände in dem Gefängnis anprangern, ermittelt die Staatsanwaltschaft mittlerweile gegen 17 Beschuldigte. Darunter ist auch die suspendierte Ex-Leiterin der JVA. Gegen sie läuft ein "Ermittlungsverfahren insbesondere wegen des Tatvorwurfs der Körperverletzung im Amt", so die Staatsanwaltschaft. Im Kern drehen sich die Vorwürfe um mutmaßliche Misshandlungen von Gefangenen.
Der Zweifachmörder Stephan B. saß von Ende 2022 bis Sommer 2023 in der JVA Augsburg-Gablingen. Vor seiner Verlegung nach Bayern hatte er einen Ausbruchsversuch in Burg (Jerichower Land) unternommen und zwei Justizmitarbeiter als Geiseln genommen. Auf MZ-Anfrage zu B.s Foltervorwürfen und den aktuellen Ermittlungen rund um die JVA Augsburg-Gablingen sagte der Augsburger Oberstaatsanwalt Andreas Dobler, er könne keine Auskunft "zum Inhalt sowie Stand des Ermittlungsverfahrens geben", die über bisherige Pressemitteilungen seiner Behörde hinausgingen. Die Strafanzeige von Stephan B. war bisher öffentlich nicht bekannt.
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