Mitteldeutsche Zeitung: zu Patientenverfügung
Halle (ots)
Grundsätzlich ist ein medizinischer Eingriff ohne Einwilligung rechtswidrig. Und insofern ist auch die Verbindlichkeit einer Patientenverfügung unstrittig. Mit einer solchen Verfügung schreiben immer mehr Menschen an gesunden Tagen ihre Wünsche für eventuell notwendig werdende Behandlungen auf. Der Arzt ist dann daran gebunden, sofern das Geschriebene dem wirklichen Willen des Patienten entspricht. Doch an dieser Stelle kommen Zweifel: Konnte der Schwerstkranke zum Zeitpunkt seiner Verfügung wissen, was heutzutage mit der Hochgerätemedizin möglich ist, um Leben zu erhalten? Notwendig scheint, das Abfassen einer verbindlichen Verfügung niemandem allein zu überlassen. Juristischer, ärztlicher und auch verwandtschaftlicher Beistand sollten zwingend in Erwägung gezogen werden.
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