Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu LBBW-Prozess
Stuttgart (ots)
Die Ankläger haben mit der Entscheidung eine Niederlage erlitten, die freilich selbst verschuldet ist. Der Umstand, dass das Verfahren nicht mit einem Freispruch endet, mag als Rechtfertigung für die aufwendige Ermittlungsarbeit dienen. Gleichwohl stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit, denn Ausgangspunkt war eine spektakuläre Razzia, die bereits vor mehr als vier Jahren stattgefunden hat. Der wirklich relevante Anfangsverdacht der Untreue ließ sich aber nicht erhärten. So ging es letztlich überwiegend noch um Fragen der Bilanzierung, die heutzutage mehr denn je Auslegungssache sind. Thomas Knierim, der Anwalt des früheren Finanzvorstands Rudolf Zipf, hat dazu vor Gericht völlig zu Recht festgestellt: "Das Strafrecht ist kein Mittel, um einen Meinungsstreit über Bilanzierungsfragen zu entscheiden." Die Staatsanwaltschaft muss sich vorwerfen lassen, genau dies versucht zu haben.
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