Neuer Anlegerschutz: Banken müssen ihre IT aufrüsten
Hamburg (ots)
Das Anfang Juli vom Bundestag verabschiedete Gesetz zum Anlegerschutz zwingt die Banken zu einer erhöhten Professionalität in der Beratung. Bislang verzweifeln Berater im Alltag zu häufig an komplizierten Dokumentations- und Informationspflichten. Um einen rechtskonformen Beratungsprozess zu gewährleisten, müssen viele Banken deshalb nachlegen und in neue Software investieren - dies insbesondere vor den deutlich ausgeweiteten Verjährungsfristen für Fehlberatung. An guten Softwarelösungen jedenfalls scheitert es nicht mehr. Diese sind inzwischen auf dem Markt verfügbar. Das ergab eine aktuelle Untersuchung von Steria Mummert Consulting, bei der 75 Prozent der am Markt erhältlichen Software-Lösungen unter die Lupe genommen wurden. Mehr als 400 Kriterien flossen dabei in die Bewertung ein.
Die neuen Programme bewegen sich immer mehr weg vom reinen, klassischen Planungstool hin zu einer Software, die den Bankmitarbeiter durch den gesamten Beratungsprozess begleitet - von der Akquise bis hin zum Produktabschluss. Alle untersuchten Software-Anbieter decken inzwischen auch die klassischen Themen eines Privatkunden ab, beispielsweise Vermögen, Alters- und Risikovorsorge.
Zwar setzen viele Institute bereits seit Jahren in der Dokumentation der Beratung auf Computerunterstützung. Doch die Programme waren den Beratern oftmals zu sehr technisch geprägt und im täglichen Einsatz zu kompliziert. Außerdem nahm die Datenerhebung viel Zeit in Anspruch, da sie mit sehr ausführlichen und daher zeitaufwendigen Prozessen verbunden war. Daher wurden diese Programme im Alltag zu selten eingesetzt. Inzwischen sind Lösungen auf dem Markt verfügbar, bei denen sich eine Finanzplanung innerhalb von zehn bis maximal 30 Minuten fertig stellen lässt. Damit sind diese Programme auch für das Massengeschäft tauglich.
Noch sind allerdings einige Lösungen zu unflexibel, wenn es unter anderem darum geht, neue regulatorische Anforderungen - zum Beispiel aus dem Anfang Juli beschlossenen Gesetz zum Anlegerschutz - zu integrieren. Verbesserungsbedarf gibt es außerdem bei der Anbindung der Finanzplanungsanwendungen in bestehende CRM-Systeme sowie Abwicklungssysteme im Bankbereich. So fehlt bei den meisten Programmen beispielsweise eine fertige Schnittstelle zu Kundenstammdatensystemen. An diesem Punkt gilt es für die Softwareanbieter nachzulegen, um den Banken eine effiziente Beratung zu ermöglichen.
Hintergrundinformationen Das vom Bundestag am 3. Juli 2009 verabschiedete Gesetz zum Anlegerschutz sieht unter anderem folgende Maßnahmen vor: Bankberater oder andere Vermittler von Finanzprodukten müssen künftig ausführlich protokollieren, warum ein Kunde sie aufgesucht hat, welche Wünsche er geäußert hat, warum dem Kunden welche Produkte empfohlen wurden und wie lange das Gespräch dauerte. Dieses Protokoll muss dem Kunden ausgehändigt werden. Es dient bei einer etwaigen späteren Klage auf Schadenersatz als Beweismittel.
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