Finanzinstitute mit Defiziten beim Verbraucherschutz im Internet
Hamburg (ots)
Nicht alle Finanzdienstleister nehmen den Verbraucher- und Datenschutz beim E-Commerce ernst. Jedes dritte Institut erfüllt nicht die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Verbraucher. Einziger Lichtblick: Alle untersuchten Sparkassen sind in Sachen Verbraucherschutz auf dem Laufenden. Nachholbedarf gibt es auch beim Umgang mit vertraulichen Kundendaten im Internet. Ebenfalls ein Drittel der Banken und Versicherungen informiert seine Kunden nicht über die Verwendung der persönlichen Daten. Zu diesen Ergebnissen kommt die Studie "E-Commerce der Finanzdienstleister III" von Mummert Consulting.
Kommt es online zum Vertragsschluss, greifen auch im Internet Gesetze. Der Kunde muss beispielsweise die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) schnell und einfach einsehen können. Zwei Drittel der Kreditinstitute leisten dieses. Die Sparkassen und Bausparkassen gehen mit gutem Beispiel voran: Alle bieten einen einfachen Zugriff auf die AGB an. Anders sieht es bei den zwölf getesteten Privatbanken aus. Nur bei einem Unternehmen finden sich die AGB im Netz. Der Grund: Die Privatbanken sehen das Internet eher als Marketing- denn als Verkaufsplattform. Bei den Versicherungen sucht man ebenfalls häufig vergebens. Nur knapp die Hälfte der Assekuranzen hält die allgemeinen Versicherungsbedingungen auch online bereit. Immerhin 86 Prozent der Direktversicherer liefern die nötigen Informationen.
Finanzdienstleister arbeiten mit sensiblen Kundendaten. Auf den Datenschutz sollte daher Verlass sein. Doch die Ergebnisse der aktuellen Studie machen deutlich: Am Datenschutz muss bei einigen Instituten noch gearbeitet werden. Zwei Drittel der Probanden informierten zwar über den Zweck der Datenspeicherung. Informationen über die Widerspruchsmöglichkeiten gegen die Speicherung gibt aber lediglich jede dritte Bank und Versicherung. Das Gesetz schreibt vor: Kommt es im Internet zum Vertragsschluss, muss der Kunde der Datenspeicherung bewusst zustimmen. Zwei von drei Unternehmen setzen diese Vorgabe nicht korrekt um. Sind die Daten erst gespeichert, wird auch die Kontrolle schwierig. Nur jedes vierte Unternehmen bietet eine Anzeige der gespeicherten Kundendaten an.
Verbraucherschutz ist auch im Internet Pflicht. So müssen Finanzdienstleister, die elektronische Geschäfte anbieten, beispielsweise eine Anbieterkennzeichnung bereitstellen. Das Ziel: Für den Kunden soll transparent sein, wer sein Vertragspartner ist. 88 Prozent erfüllten diese Vorgabe. Doch nur bei 63 Prozent der geprüften Unternehmen entsprach die Kennzeichnung auch inhaltlich den gesetzlichen Bestimmungen. Besonders auffallend: Nur jeder dritte Direktversicherer hält sich an die gesetzlichen Vorschriften. Dabei drohen bei Verstößen Geldbußen bis zu 50.000 Euro. Auch hier glänzen die untersuchten Sparkassen: Alle erfüllen die Anforderungen beim Verbraucherschutz.
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