DAK ePA-App: Nun auch Rezepte sicher und digital einlösen
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Die DAK-Gesundheit verbessert ihr digitales Angebot und integriert das E-Rezept in die DAK ePA-App. Verordnete Medikamente lassen sich so digital einsehen, kontrollieren und einlösen. Außerdem können sich Organspenderinnen und Organspender ab sofort unkompliziert über die App in das bundesweite Organspende-Register eintragen. Ab dem 15. Januar 2025 wird die „ePA für alle“ flächendeckend eingeführt. Lesen Sie mehr zur neuen Funktion in der DAK ePA-App in unserer Pressemitteilung.
DAK ePA-App: Nun auch Rezepte sicher und digital einlösen
DAK-Gesundheit verbessert ihr digitales Angebot und integriert E-Rezept und Organspende-Register
Die DAK-Gesundheit verbessert ihr digitales Angebot und integriert das E-Rezept in die DAK ePA-App. Verordnete Medikamente lassen sich so digital einsehen, kontrollieren und einlösen. Außerdem können sich Organspenderinnen und Organspender ab sofort unkompliziert über die App in das bundesweite Organspende-Register eintragen. Ab dem 15. Januar 2025 wird die „ePA für alle“ flächendeckend eingeführt.
DAK-Versicherte können bereits heute die elektronische Patientenakte (ePA) über die DAK ePA-App nutzen. Nun wird diese um zwei Funktionen erweitert: Organspenderinnen und Organspender können sich über sie einfach in das bundesweite Organspende-Register eintragen. Außerdem lassen sich ab sofort elektronische Rezepte in der App einsehen und in der Apotheke einlösen. Der Vorteil der DAK ePA-App: Anders als bei der Einlösung des E-Rezepts über die elektronische Gesundheitskarte können die Verordnungen nachvollzogen und kontrolliert werden. Einlösen lassen sich die Rezepte in jeder Apotheke – eine (Vor)Bestellung der Arzneimittel ist damit ebenso möglich wie der direkte Bezug aus der Apotheke. Ein Papierausdruck aus der Praxis gehört damit der Vergangenheit an. „Die Integration des E-Rezepts in unsere DAK ePA-App komplettiert unser digitales Angebot weiter“, sagt Andreas Storm, Vorsitzender des Vorstands der DAK-Gesundheit. „Für unsere Versicherten heißt das: mehr Transparenz, weniger Aufwand und das alles bei hoher Sicherheit.“
Ab 15. Januar 2025 wird sich auch die ePA mit der Einführung der „ePA für alle“ weiterentwickeln. Ärztinnen und Ärzte können mit Hilfe der ePA auf vorherige Befunde zugreifen. Doppeluntersuchungen können dadurch vermieden werden. Außerdem haben die Versicherten Zugriff auf all ihre Gesundheitsdaten und können Diagnosen und Verordnungen transparent nachvollziehen. Die DAK ePA-App vereint nun ePA, E-Rezept und Organspende-Register in einer App. Alle Funktionen lassen sich auch unabhängig voneinander nutzen. Neue Funktionen kommen dann schrittweise hinzu, beispielsweise eine Medikamentenübersicht, mit der sich Wechselwirkungen schneller erkennen lassen.
Weitere Informationen zur „ePA für alle“, ihren Vorteilen und Möglichkeiten, aber auch zu Widerspruchsmöglichkeiten, gibt es auf www.dak.de/epa sowie zum E-Rezept auf www.dak.de/erezept
DAK-Gesundheit Pressestelle Telefon: 040-2364 855 9411 E-Mail: presse@dak.de