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Entwicklung des EEG-Kontos erfordert eine Reform des Fördermodells

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Entwicklung des EEG-Kontos erfordert eine Reform des Fördermodells

Berlin, 31.01.2024: Die Netzbetreiber sehen einen zusätzlichen Bedarf von 7,8 Milliarden Euro zur Finanzierung der EEG-Vergütung. BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter fordert in diesem Zusammenhang, zügig die Reform des Strommarktes umzusetzen. Eine Rückkehr zur EEG-Umlage sei der falsche Schritt.

“Nach der fossilen Preiskrise hatten die Erneuerbaren einen entscheidenden Anteil daran, dass die Strompreise wieder Vorkrisenniveau erreicht haben. Damit entsteht auf dem EEG Konto – anders als 2022 und 2023 – allerdings kein Überschuss mehr, sondern ein Defizit. Hinter dem zusätzlichen Finanzierungsbedarf des EEG-Kontos der Netzbetreiber verbirgt sich also zunächst eine positive Entwicklung: Wind- und Solarenergie sorgen, oft ideal ergänzend zueinander - zuverlässig für niedrige Preise und sichern so Wohlstand und schützen unsere Wirtschaft ”, so Peter. “Mit steigendem Ausbau nehmen jedoch auch die Zeiten von Strompreisen um Null und unter Null Euro zu und damit die Differenzkosten für den EEG-Zuschlag.”

“Das EEG ist seit über 20 Jahren das Zugpferd der Energiewende und für die Absicherung vieler Erneuerbarer Projekte unerlässlich. Damit das so bleibt, ist nicht nur mehr Flexibilität im Strommarkt durch ein steuerbares dezentrales Backup notwendig; Bioenergie, Wasserkraft, Geothermie, grüne KWK, Speicher und Sektorenkopplung haben genug Potential, um teure H2-ready-Gaskraftwerke weitestgehend zu ersetzen. Auch eine Reform der Förderstruktur ist unerlässlich, wie vom BEE seit Jahren gefordert. Andernfalls wäre der Ausbau der Erneuerbaren Energien aufgrund mangelnder Betriebswirtschaftlichkeit begrenzt. Um dies zu vermeiden, ist die bisherige Zeitförderung über 20 Jahre in eine Mengenförderung umzustellen. Das würde auch die Differenzkosten senken”, so Peter. Einfach in der Umsetzung und volkswirtschaftlich kostenneutral, würde die Wirtschaftlichkeit Erneuerbarer Energien im Stromsektor langfristig bis zu einem Anteil von 100 Prozent an der Stromerzeugung gesichert.

Von einer Rückkehr zur EEG-Umlage zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher sei abzusehen: “Auf die Gültigkeit politischer Entscheidungen muss Verlass sein. Das ist eine wichtige Voraussetzung für die Glaubwürdigkeit von Politik und Basis für Investitionsentscheidungen von Unternehmen”, so Peter abschließend.

Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.
Adrian Röhrig
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