Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.
Reform des Strommarktdesigns dringend erforderlich
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Reform des Strommarktdesigns dringend erforderlich
02.08.2024, Berlin: Das Bundeswirtschaftsministerium hat heute Optionen für das zukünftige Strommarktdesign vorgelegt. Der BEE begrüßt, dass der Bericht nun offen liegt, kritisiert die Konsultationsfrist und fordert eine geordnete Debatte.
Die Plattform Klimaneutrales Stromsystem (PKNS) hat zwischen Februar und Dezember 2023 unterschiedliche Aspekte des Strommarktes beleuchtet und dabei teils konträre Lösungsansätze vorgestellt. Die vertiefte Diskussion zu dem komplexen Themenfeld kam nach Meinung des BEE in den zeitlich stark begrenzten Beratungen zu kurz. Trotzdem begrüßt der BEE, dass nunmehr sieben Monate nach Ende der Arbeit der PKNS dieser Bericht vorliegt.
„Inhaltlich ist das klare Bekenntnis des BMWK zur einheitlichen deutsch-luxemburgischen Stromgebotszone eine wichtige Basis der weiteren Arbeit, um die Herausforderungen, die sich aus der Transformation der Energiewirtschaft ergeben, nachhaltig und verantwortlich anzugehen“, so BEE-Präsidentin Simone Peter.
„Auch die Ankündigung einer koordinierten Flexibilitätsagenda ist ausdrücklich zu begrüßen, da die bislang nur unzureichend vorhandenen bzw. teilweise blockierten Flexibilitätsoptionen wie die Bioenergie oder die Wasserkraft eine der Lösungsoptionen darstellen. Erzeuger-, Speicher und Verbraucherflexibilitäten müssen jetzt dringend angereizt werden, um auf die Bedürfnisse der systemsetzenden Erneuerbaren systemisch und nicht mit Einzelreaktionen zu reagieren.
Wir warnen deshalb auch davor, das bewährte Absicherungssystem des EEG durch unzureichend diskutierte Modelle ersetzen zu wollen“, so Peter. „Die Energiewende erfordert hohe Investitionen. Investitionen benötigen Sicherheit und Verlässlichkeit. Heute ist garantiert, dass bei niedrigen Eigenkapitalquoten Finanzmittel in ausreichender Größenordnung von einer breiten Akteurslandschaft mobilisiert werden. Jede Reform muss sich daran messen lassen, ob die Bereitstellung von Finanzmitteln über den freien Markt gesichert ist.“
Nicht hinnehmbar ist eine Konsultationsfrist bis 28.08. in der Hauptferienzeit. Für eine verfassungsrechtlich gebotene, geordnete Verbändebeteiligung sollte die Frist mindestens um zwei Wochen auf den 13. September verschoben werden.
„Der BEE hat in einem ‘Maßnahmenpaket zur Erhöhung der Flexibilität im Strommarkt und Senkung der Kosten der Energiewende’ seine Vorschläge skizziert. Ein Dreiklang aus deutlicher Flexibilitätssteigerung, besserer Nutzung der vorhandenen Netzinfrastruktur durch Überbauung der Netzverknüpfungspunkte und einem mengen- statt zeitbasierten Absicherungssystem ist jetzt erforderlich“, so Peter abschließend.
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