Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.
AVBFernwärmeV hemmt Vorteile der Erneuerbaren
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AVBFernwärmeV hemmt Vorteile der Erneuerbaren
Berlin, 6. Dezember 2024: Der BEE hat eine Stellungnahme zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) eingereicht. Dazu äußert sich BEE-Präsidentin Simone Peter:
“Die Umstellung der Wärmenetze auf Erneuerbare Energieträger ist ein zentraler Baustein für die Wärmewende. Insbesondere im urbanen Raum kommt der Fernwärme eine wichtige Rolle zu. Hier besteht die Möglichkeit, auf einen Schlag tausende Haushalte gleichzeitig auf grüne Wärme umzustellen. Leider legt die AVBFernwärmeV der Wärmewende Steine in den Weg.
Der erste Reformvorschlag aus dem Sommer sah noch ein Sonderkündigungsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher vor, sollte ein Fernwärmeversorger seinen Pflichten aus dem Wärmeplanungsgesetz nicht nachkommen. Dieses Recht fehlt nun und schwächt den Verbraucherschutz. Auch widerspricht der Wegfall dem Gebäudeenergiegesetz, das einen Fernwärmeanschluss mit anderen Erneuerbaren Heizungssystemen gleichstellt. Nur wenn die Fernwärme tatsächlich auf Erneuerbare Energieträger umgestellt wird, ist diese Gleichrangigkeit auch wirklich gegeben. Das Sonderkündigungsrecht sollte daher wieder in den Entwurf aufgenommen werden.
Auch bei der Preisgestaltung darf die Wärmewende nicht ausgebremst werden. Die Verordnung ist hinsichtlich der Preisänderungsklauseln so zu ändern, dass Erneuerbare Fernwärmenetze ihre Vorteile gegenüber fossilen Netzen ausspielen können und in ihrer Preisgestaltung nicht an fossile Preisschwankungen und fossile Importe gekoppelt sind. Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich bewusst für ein grünes Fernwärmenetz entschieden haben, sollen über die Netze auch bezahlbare grüne Wärme erhalten. Der BEE schlägt daher vor, die Höhe der jeweiligen Preisänderung ausschließlich an den tatsächlichen Kosten bei der Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme zu orientieren.
Zudem sollten die durch Bewohnerinnen und Bewohner selbst getragenen Fernwärmeversorgungsunternehmen im Sinne des Energy Sharing deutlich gestärkt und ihre besondere Rolle berücksichtigt werden. Dafür ist es nötig, eine eigene Definition dieser Akteure einzuführen.
Insgesamt ist auch der bürokratische Aufwand, der durch die reformierte Ordnung entstünde, zu groß. Insbesondere im Bereich der Veröffentlichungspflichten besteht noch viel Änderungsbedarf, um die Wärmewende in den Netzen voranzutreiben und nicht durch unnötige Hürden aufzuhalten.”
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