Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.
Gebäudeenergiegesetz: Reformieren ja, Abschaffen nein!
Gebäudeenergiegesetz: Reformieren ja, Abschaffen nein!
Berlin, 27.03.2025: Im Papier der AG Klima und Energie der Koalitionsverhandlungen von Union und SPD wird erneut die Zukunft des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) behandelt. Eine finale Einigung steht aus. Die Positionen liegen offenbar weit auseinander. Der BEE hält jedoch bereits im Koalitionsvertrag eine klare Regelung für erforderlich, um die Verunsicherung für Haus- und Wohnungseigentümer/-innen, Vermieter/-innen, Installationshandwerk und Heizungsbranche zu beenden.
BEE-Präsidentin Simone Peter: “Das Gebäudeenergiegesetz ist eine wichtige Richtschnur für die Wärmewende und deren zentraler Taktgeber. Dass nun seine Abschaffung wieder als Forderung auf dem Tisch liegt, sehen wir sehr kritisch. Der Mittelstand hat bereits hohe Summen in die Produktion von Erneuerbaren Wärmetechnologien investiert, Bürgerinnen und Bürger setzen sich seit der fossilen Kostenkrise nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine mit Alternativen zu fossilem Heizen auseinander und brauchen ebenfalls eine Orientierung für den Heizungsaustausch ohne Zickzack-Kurs sowie die Beibehaltung einer attraktiven Förderung, gerade auch zur Abfederung sozialer Härten.
Gleichwohl sehen wir Potenzial für eine Reform des Gesetzes. Gerade für eine Entbürokratisierung gibt es viele Ansatzpunkte. So könnten beispielsweise sowohl die Beratungspflicht für Holzheizungsanlagen als auch die Pflicht zum Nachhaltigkeitsnachweis von Bioölheizungen ersatzlos abgeschafft werden. Die Bemessung des Beitrags der Solarthermie sollte darüber hinaus am Wärmeertrag erfolgen, nicht an der Kollektorfläche.” Weiteres Reformpotenzial sieht der BEE bei mehr Erneuerbarer Technologieoffenheit im GEG. So sollten weitere Technologien in Betrieben der Holzbe- und -verarbeitung uneingeschränkt zulässig sein, und die Bagatellgrenze beim Maisdeckel sollte praxisgerecht ausgestaltet werden.
“Auch der pauschal anerkannte Solarthermie-Anteil von 15 Prozent bei Hybridsystemen ist deutlich anzuheben. Werte von 15 Prozent werden bereits ohne Weiteres in den energetisch schlechtesten Gebäuden erreicht. Hier braucht es mehr Ambition. Daneben sollten die Treibhausgaswerte für Biogas und Biomethan auf die Standards der RED III-Richtlinie abgesenkt werden, zu deren zeitnaher Umsetzung sich die Mitglieder der AG Klima und Energie bereits bekannt haben”, kommentiert Peter.
Bei allem berechtigten Reformbedarf müssen die wesentlichen Vorgaben des GEG jedoch erhalten bleiben, damit es Planbarkeit auf allen Ebenen liefert. Simone Peter: “An der individuellen Vorgabe, dass neue Heizungen nach Inbetriebnahme vorwiegend mit Erneuerbaren Energien zu betreiben sind, darf nicht gerüttelt werden. Angesichts der in den kommenden Jahren steigenden CO2-Kosten droht den Bürgerinnen und Bürgern sonst eine Kostenfalle. Aus dem gleichen Grund ist am Ende des Einsatzes fossiler Brennstoffe bis 2045 festzuhalten. Um dieses Ziel zu erreichen, sollte die Nutzungspflicht von 65 Prozent Erneuerbarer Wärme in neu installierten Heizungen und die schrittweise Erhöhung des Anteils grüner Brennstoffe bei Öl- und Gasheizungsanlagen beibehalten werden.”
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