35. Deutscher Hausärztetag: Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg betont Sonderrolle im Honorarstreit
Abschaffung des Finanzierungsvorbehalts für Hausarztverträge gefordert
Stuttgart (ots)
Der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann, hat im Rahmen der Eröffnung des 35. Deutschen Hausärztetags in Berlin die positive Sonderrolle der AOK Baden-Württemberg im Honorarstreit zwischen Ärzten und Krankenkassen hervorgehoben: "Wir beteiligen uns ausdrücklich nicht an dem Hickhack um die Ärztehonorare im kollektivvertraglichen System und distanzieren uns von dem von Misstrauen geprägten Verhältnis zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband der Kassen auf Bundesebene." Hermann wies auf die gut funktionierenden Selektivverträge und die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den ärztlichen Vertragspartnern - Hausärzteverband/Hausärztliche Vertragsgemeinschaft (HÄVG) und MEDIVERBUND - in Baden-Württemberg hin. Gleichzeitig forderte er eine Abschaffung des sogenannten Finanzierungsvorbehalts für Hausarztverträge.
Hermann sprach im Rahmen der Eröffnung des 35. Deutschen Hausärztetags in Berlin vor mehreren Hundert geladenen Gästen. Neben Vertretern der Ärzteschaft waren auch zahlreiche Persönlichkeiten aus der Politik und dem Gesundheitswesen anwesend. Die Einladung an den Kassenchef, auf dem Deutschen Hausärztetag zu sprechen, zeigt die Wertschätzung, die die AOK Baden-Württemberg auf Arztseite genießt. In seinem Vortrag machte Hermann deutlich, dass die Selektivverträge (Haus- und Facharztverträge) die bessere Alternative zum kollektivvertraglichen System seien: "Mit unserem Hausarztvertrag haben wir uns gemeinsam mit unseren ärztlichen Vertragspartnern vor über vier Jahren bewusst für diesen alternativen Weg entschieden. Und alle Erfahrungen bestätigen uns seither, dass dieser Weg der richtige ist."
In diesem Zusammenhang verwies er auf aktuelle wissenschaftliche Untersuchungen, die unter anderem die große Zufriedenheit der am Hausarztvertrag der AOK Baden-Württemberg teilnehmenden Ärzte und Versicherten bestätigen. Auch Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr hatte sich zu Beginn des Jahres sehr positiv über den AOK-Hausarztvertrag geäußert und dessen Vorbildfunktion betont.
"Die Ärzte, die an unseren Verträgen teilnehmen, erhalten Honorare, die im Durchschnitt gut 20 Prozent über den Einheitshonoraren liegen", sagte Hermann. Der Hausarztvertrag und die Facharztverträge brächten aber nicht nur den Vorteil einer attraktiveren und planbareren Vergütung für die Ärzte, sondern auch einer Verbesserung der Versorgungsqualität und einer Stärkung der ambulanten Versorgung im Allgemeinen. "Wir werden auch weiterhin eigene Wege gehen und unser Netz an Selektivverträgen weiter ausbauen", so Hermann.
Hermann forderte schließlich die Abschaffung des sogenannten Finanzierungsvorbehalts von Hausarztverträgen (§73b Absatz 5a SGB V). Demnach müssen solche Verträge von Beginn an mindestens kostenneutral finanziert werden. Laut Hermann verhindere diese gesetzliche Regelung die Etablierung innovativer Versorgungskonzepte, da dabei insbesondere zu Beginn hohe Investitionskosten anfielen.
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