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AOK Baden-Württemberg

Zusatzversicherungen und Bonus: AOK-Versicherte können jetzt wählen
Verbesserungen für chronisch Kranke

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Stuttgart (ots)

Eine Übersicht über die einzelnen UKV-Produkte sowie eine  
   Übersicht über Selbstbehalt und Bonus nach Einkommensgruppen  
   liegen in der digitalen Pressemappe zum Download vor
Praxisgebühr, höhere Zuzahlungen, Leistungskürzungen - durch das
GKV- Modernisierungsgesetz, kurz GMG genannt, werden Versicherte
stärker als bisher zur Kasse gebeten. Mit der Möglichkeit der
Vermittlung privater Zusatzversicherungen und des Angebots
soge-nannter Bonusmodelle eröffnet das Gesetz den Krankenkassen aber
auch neue Gestaltungsinstrumente.Die AOK Baden-Württemberg hat diese
Möglichkeiten voll ausgeschöpft und ein attraktives Produktangebot
für ihre Versicherten entwickelt, um die finanziellen Belastungen der
Gesundheitsreform abzufedern und gleichzeitig Kostenbewusstsein und
gesundheitsorientiertes Verhalten zu fördern."Wir lassen unsere
Versicherten nicht allein", verspricht Roland Sing, Vorsitzender des
Vorstandes der AOK Baden-Württemberg. Im Sinne des
Verbraucherschutzes sei es vordringlichste AOK-Aufgabe, die über vier
Millionen Versicherten im Lande umfassend zu beraten.
Um den Krankenversicherungsschutz zu ergänzen, hat die AOK
Baden-Württemberg mit der Union Krankenversicherung (UKV) für ihre 
Versicherten ein attraktives Produktangebot vereinbart, das sowohl 
ambulante Zusatztarife für die Bereiche Zahnersatz, Brillen sowie 
Auslandsreise als auch stationäre Zusatztarife für Wahlarztbehandlung
und Ein-/Zweibettzimmer enthält. Außerdem werden eine
Krankenhaustagegeld- und eine Krankentagegeld-Versicherung angeboten.
Vereinbart ist, kurzfristig noch weitere Zusatzversicherungen für 
AOK-Versicherte, wie zum Beispiel die Erstattung
nichtverschreibungspflichtiger Arzneimittel anzubieten.
Die AOK Baden-Württemberg bietet einen Gesundheitsbonus mit
Selbstbehalt als Kombinationstarif an. Versicherte, die sich für den
Selbstbehalt mit Bonus entscheiden, erhalten einen nach
Einkommensgruppen gestaffelten Grundbonus zwischen 140 und 280 Euro.
Dieser Grundbonus wird zum Jahresende mit Eigenleistungen des
Versicherten verrechnet. Eine Eigenleistung beträgt je nach
Einkommensgruppe zwischen 20 und 40 Euro und wird fällig bei jedem
Tag einer Krankenhausbehandlung und bei jeder ärztlichen Behandlung,
die mit der Verordnung eines Arzneimittels einhergeht.
Einen weiteren Bonus in Höhe von 30 Euro können sich Versicherte 
erwerben, wenn sie an den für ihre Altersstufe vorgesehenen
gesetzlichen Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen teilnehmen und die
empfohlenen Schutzimpfungen in Anspruch nehmen (= Gesundheitsbonus 
I). Nochmals 30 Euro Bonusleistung erhält von der AOK, wer seine 
körperliche Fitness nachweist (= Gesundheitsbonus II). Zum einfachen 
Nachweis der Inanspruchnahme der Vorsorge- und 
Früherkennungsmaßnahmen sowie der Impfungen gibt es das
AOK-Bonusheft, in dem jeweils die Teilnahme bestätigt wird.
Versicherte der AOK Baden-Württemberg, die in Chronikerprogrammen,
sogenannten Disease-Management-Programmen (DMP), eingeschrieben 
sind, erhalten ebenfalls eine Art Bonus. So brauchen diese Patienten 
bei ihrem DMP-Arzt keine Praxisgebühr zu bezahlen. Außerdem ermäßigt 
sich die Zuzahlung für die vom DMP-Arzt verordneten Arzneimittel auf 
1 Euro je Medikament.
Freiwillige Mitglieder der AOK können Beträge zurück erhalten,
wenn sie das Kostenerstattungsprinzip gewählt und zusammen mit ihren
mitversicherten Familienangehörigen keine Leistungen in Anspruch
genommen haben. Die Höhe der Rückzahlung beträgt maximal einen
Monatsbeitrag.

Pressekontakt:

AOK Baden-Württemberg
Pressestelle
Telefon: 0711 2593-234
mailto:presse@bw.aok.de

Original-Content von: AOK Baden-Württemberg, übermittelt durch news aktuell

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