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Maskenmann-Prozess: Auch einige Opfer wollen Revision
Potsdam/Frankfurt (Oder) (ots)
Nach dem Maskenmann-Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) wollen jetzt auch zwei der vier Opfer Revision einlegen.
Die Anwälte der Unternehmer-Ehefrau und ihrer erwachsenen Tochter aus Bad Saarow teilten am Mittwoch dem rbb mit, das Rechtsmittel vorsorglich nutzen zu wollen. Sie waren 2011 zweimal von dem Täter angegriffen worden.
Trotz der Verurteilung des Angeklagten zu lebenslanger Haft war das Gericht nicht allen Forderungen der Nebenkläger gefolgt. So wertete es den Angriff gegen die Frau mit einem Knüppel nicht als versuchten Totschlag, sondern als gefährliche Körperverletzung. Die zwei Schüsse in Richtung der flüchtenden Tochter wurden nicht als versuchter Mord, sondern als gescheiterter Entführungsversuch mit Warnschüssen definiert.
Mit dem Revisionsantrag wolle man sich auch eine Tür zum Bundesgerichtshof offen halten, erklärte Rechtsanwalt Manuel Operhalsky. Er betonte aber, dass die Unternehmerfamilie insgesamt über das Urteil froh sei.
Die Verteidigung hatte gleich nach dem Urteil am Freitag Revision eingelegt.
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