Osteoporose-Untersuchung bei Mukoviszidose wird jetzt erstattungsfähig
Anspruch auf Knochendichtemessung durchgesetzt
Bonn (ots)
Am vergangenen Freitag ist der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Kostenübernahme von Osteoporose-Knochendichtemessungen bei chronisch erkrankten Patienten durch die gesetzlichen Krankenkassen in Kraft getreten.
Mukoviszidose e.V. vereint starke Partner
Die vom Mukoviszidose e.V. in den G-BA entsendete Patientenvertreterin, Dr. Jutta Bend, sagte dazu: "Ab sofort muss es nicht erst zu einem Knochenbruch kommen, bevor Mukoviszidose-Betroffene endlich Anspruch auf eine Knochendichtemessung haben. Denn wir haben unser Ziel erreicht: Jetzt erstatten die Kassen diese Untersuchung unter anderem für Mukoviszidose-Patienten.Von 2006 an begleitete der Mukoviszidose e.V. den Prozess gemeinsam mit ärztlichen Experten, bis die Forderung nach Erstattungsfähigkeit der Messungen, unter anderem bei Mukoviszidose-Betroffenen, endlich Gehör fand".
Dr. Andreas L.G. Reimann, Geschäftsführender Bereichsleiter Forschung, Therapieförderung und Gesundheitspolitik des Vereins, kommentiert die gelungene Kooperation: "Einmal mehr zeigt sich hier eine große Stärke des Mukoviszidose e.V. Er vereint Patienten mit Ärzten und einer gut aufgestellten wissenschaftlichen `Mannschaft´".
Osteoporose verschlimmert Krankheitsverlauf
Knochenerkrankungen wie Osteoporose oder Osteopenie kommen bei Mukoviszidose-Patienten häufig vor. Mit zunehmendem Alter und dem Verlauf der Erkrankung erhöht sich das Risiko für Knochenbrüche. Deshalb wird für Mukoviszidose-Betroffene schon ab dem 10. Lebensjahr empfohlen, regelmäßig Knochendichtemessungen durchzuführen. Denn eine verringerte Knochendichte und daraus folgende Knochenbrüche verschlimmern den Krankheitsverlauf erheblich.
Den Beschlusstext und weitere Dokumente finden Sie unter: http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/1655/
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