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Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG

EANS-Hauptversammlung: Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft
Ternitz, FN 102999w (die "Gesellschaft")Homepage: www.sbo.at

E I N L A D U N G

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der am Mittwoch dem
27. April 2016 um 10 Uhr 
in 2630 Ternitz, Theodor-Körner-Platz 2, ("Stadthalle"), stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

mit folgender Tagesordnung:

1)
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses gemäß UGB samt Anhang und
Lagebericht, des Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses gemäß
IFRS samt Konzernanhang und -lagebericht, des Gewinnverwendungsvorschlages des
Vorstandes, jeweils zum 31. Dezember 2015 sowie des vom Aufsichtsrat erstatteten
Berichts für das Geschäftsjahr 2015.

2)
Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember
2015 ausgewiesenen Bilanzgewinnes.

3)
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2015.

4)
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2015.

5)
Wahl der Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016.

6)
Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 13
Absatz 4 der Satzung.

7)
Wahlen in den Aufsichtsrat.


8)      
a) Beschlussfassung über den Widerruf der in der Hauptversammlung am 23. April
2014 beschlossenen Ermächtigung des Vorstands zum Rückerwerb eigener Aktien
gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 sowie Absatz 1a und 1b AktG.

b) Beschlussfassung über die für die Dauer von höchstens 30 Monaten vom Tag der
Beschlussfassung an gültige Ermächtigung an den Vorstand gemäß § 65 Absatz 1
Ziffer 8 sowie Absatz 1a und 1b AktG zum Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft
bis zu maximal 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft, der Festsetzung des
niedrigsten und höchstens Gegenwertes gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 AktG, sowie
zur Festsetzung der Rückkaufbedingungen.

c) Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes, erworbene eigene
Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8
AktG einzuziehen, und die Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung
von Aktien ergeben, zu beschließen, oder wieder zu veräußern sowie die
Veräußerungsbedingungen hiefür festzusetzen. Der Handel mit eigenen Aktien ist
jedenfalls als Zweck des Erwerbs gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 AktG
ausgeschlossen.


d) Beschlussfassung über den Widerruf der in der Hauptversammlung am 25. April
2012 für 5 Jahre beschlossenen Ermächtigung gemäß § 65 Absatz 1b AktG, mit
Zustimmung des Aufsichtsrates für die Veräußerung eigener Aktien eine andere Art
der Veräußerung als über die Börse oder ein öffentliches Angebot unter
Ausschluss des Wiederkaufsrechts  bzw. Bezugsrechts der Aktionäre zu beschließen
unter gleichzeitiger neuerlicher Beschlussfassung über die für höchstens 5 Jahre
vom Tag der Beschlussfassung an gültige Ermächtigung an den Vorstand gemäß § 65
Absatz 1b AktG, mit Zustimmung des Aufsichtsrates für die Veräußerung eigener
Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder ein öffentliches
Angebot unter Ausschluss des Wiederkaufsrechts der Aktionäre zu beschließen.


Teilnahmeberechtigung und Nachweisstichtag (§ 106 Z 6 und 7 AktG):
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung von
Aktionärsrechten, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind,
richtet sich gemäß § 111 Abs. 1 und 2 AktG nach dem Anteilsbesitz am Ende des
10. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), somit nach dem
Anteilsbesitz am 17. April 2016, 24.00 Uhr. Zur Teilnahme an der
Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist
und dies der Gesellschaft nachweisen kann. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag
ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft
spätestens am 22. April 2016 ausschließlich unter einer der nachgenannten
Adressen zugehen muss, nachzuweisen: 


per Post:       Schoeller-Bleckmann
                Oilfield Equipment AG
                Hauptstraße 2
                2630 Ternitz,  oder

per Telefax:    +43 (0)1 8900 500 65

per E-Mail:      anmeldung.sbo@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang;
TIF, PDF, etc)

per SWIFT:      GIBAATWGGMS

                Message Type MT 598; unbedingt ISIN AT0000946652 im Text angeben


Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen, hat die in § 10a Abs 2 AktG vorgesehenen Angaben zu
enthalten und sich auf den genannten Nachweisstichtag zu beziehen.
Depotbestätigungen werden ausschließlich in deutscher und englischer Sprache
entgegengenommen. 

Vertretung durch Bevollmächtigte (§ 106 Z 8 AktG):
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen
(§§ 113, 114 AktG). Der Bevollmächtigte nimmt im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er
vertritt. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstandes oder des
Aufsichtsrates darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der
Aktionär eine ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den
einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss einer bestimmten
Person erteilt werden. Die Vollmacht muss in Textform gemäß § 13 Abs. 2 AktG
erteilt werden; ein Widerruf bedarf ebenfalls der Textform. Die Vollmacht bzw
deren Widerruf muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt
werden. Vollmachten können bis spätestens 26. April 2016, 16.00 Uhr per Post an
die Gesellschaft, 2630 Ternitz, Hauptstraße 2, per Telefax (+43 (0)1 8900 500
65) oder per E-Mail:  anmeldung.sbo@hauptversammlung.at übermittelt werden.
Anderenfalls wird gebeten, die Vollmacht bzw deren Widerruf bei der
Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort vorzulegen. Für die
Erteilung einer solchen Vollmacht und deren Widerruf ist das auf der Homepage
(www.sbo.at) der Gesellschaft für ihre Aktionäre zugänglich gemachte
Vollmachtsformular zu verwenden (§ 114 Abs. 3 AktG). Ein Vollmachtsformular wird
auf Verlangen auch per Post zugesandt.

Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, genügt
es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm
Vollmacht erteilt wurde. 

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG):
Aktionären, deren Anteile alleine oder zusammen fünf von Hundert des
Grundkapitals erreichen, steht gem. § 109 AktG das Recht zu, schriftlich zu
verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und
bekannt gemacht werden. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein. Das
Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der
Hauptversammlung, sohin spätestens am 6. April 2016, an der Adresse 2630
Ternitz, Hauptstraße 2, zugehen.

Weiters steht Aktionären, deren Anteile alleine oder zusammen eins von Hundert
des Grundkapitals erreichen, gem. § 110 AktG das Recht zu, der Gesellschaft zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung zu
übermitteln und zu verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der
betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen
Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Das Verlangen ist beachtlich,
wenn es der Gesellschaft spätestens am siebten Werktag vor der Hauptversammlung,
sohin spätestens am 18. April 2016, an der Adresse 2630 Ternitz, Hauptstraße 2,
oder per Telefax unter +43 (0)2630 315501 zugeht.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist (§ 118 AktG). 

Aktionärsrechte, die an die Innehabung von Aktien während eines bestimmten
Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn der entsprechende
Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum durch eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erbracht wird. Die Depotbestätigung darf zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. 

Weitgehende Informationen zu diesen Aktionärsrechten gemäß §§ 109, 110, 118 und
119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft (www.sbo.at) zugänglich.

Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung (§ 106 Z
9 AktG):
Gemäß § 83 Abs. 2 Z 1 BörseG und § 106 Z 9 AktG geben wir bekannt, dass im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung das Grundkapital der Gesellschaft
EUR 16.000.000,-- beträgt und in 16.000.000 auf Inhaber lautende
Nennbetragsaktien mit einem Nennbetrag von je EUR 1,- unterteilt ist. Jede Aktie
gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung
(Stichtag 
29. März 2016) 18.000 eigenen Aktien, für die das Stimmrecht gemäß § 65 Abs. 5
AktG nicht ausgeübt werden kann. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien beträgt daher zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung (Stichtag 29. März 2016) 15.982.000.

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 6. April 2016 auf der
Homepage der Gesellschaft (www.sbo.at/Investor Relations/Hauptversammlung)
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen: 

- Jahresabschluss gemäß UGB zum 31. Dezember 2015 samt Anhang und Lagebericht;
- Corporate Governance-Bericht;
- Konzernabschluss gemäß IFRS zum 31. Dezember 2015 samt Konzernanhang und 
  -lagebericht; 
- Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes (Tagesordnungspunkt 2); 
- Bericht des Aufsichtsrates;
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8;
- Bericht des Vorstandes zu Tagesordnungspunkt 8
- Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs 2  
  AktG.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden.
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung
erschienenen Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht
möglich sein, kann der Einlass verweigert werden. Die Teilnehmer sind deshalb
aufgefordert, einen amtlichen Lichtbildausweis (zB Reisepass oder Führerschein)
zur Identitätsfeststellung mitzubringen. Der Einlass zur Behebung der
Stimmkarten beginnt ab 9:00 Uhr.

Ternitz, im März 2016

Der Vorstand


Rückfragehinweis:
Mag. Andreas Böcskör BSc MSc
Head of Investor Relations SBO
Tel.: +43 2630 315-252
 
a.boecskoer@sbo.co.at

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG
             Hauptstrasse 2
             A-2630 Ternitz
Telefon:     02630/315110
FAX:         02630/315101
Email:        sboe@sbo.co.at
WWW:         http://www.sbo.at
Branche:     Öl und Gas Exploration
ISIN:        AT0000946652
Indizes:     WBI, ATX Prime, ATX
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

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