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Im Falle eines Brandes: Elektronische Rauchmelder sind die modernen "Schutzengel" von heute

Kassel (ots)

Mehr als 200.000 Brände fordern in Deutschland Jahr
für Jahr rund 600 Menschenleben und eine vielfach höhere Zahl an 
Verletzten. Die allermeisten von ihnen - etwa 95 Prozent - fallen 
aber nicht den Flammen, sondern den hochgiftigen Rauchgasen zum 
Opfer. Das Tragische daran: Knapp 70 Prozent der Opfer werden nachts 
im Schlaf überrascht. Rauch verbreitet sich lautlos und viel 
schneller als das Feuer selbst. Er vernebelt Fluchtwege, versperrt 
die Sicht und betäubt die Betroffenen in kürzester Zeit. Schon einige
wenige Atemzüge, durch die das hochgiftige Kohlenmonoxid (CO) in die 
Lunge gelangt, sind tödlich.
Mit Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg (beide seit 2006), Hessen 
(2005), Schleswig-Holstein, dem Saarland (beide 2004) sowie 
Rheinland-Pfalz (2003) haben bislang sechs Bundesländer eine 
Rauchmelderpflicht in ihren Bauordnungen verankert. Demnach sind bei 
Neu- und Umbaumaßnahmen Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als
Rettungswege dienen, mit Rauchmeldern auszustatten. Außer in 
Rheinland-Pfalz und dem Saarland sind auch Wohnungen bestehender 
Gebäude bis zum Ablauf einer vorgegebenen Frist entsprechend 
nachzurüsten. Und das aus gutem Grund: Rauchmelder signalisieren die 
Entstehung eines Brandes mit einem schrillen Alarmsignal und wecken 
die Schlafenden auch aus ihren tiefsten Träumen. So gewinnen die 
Bewohner lebenswichtige Sekunden, um sich und ihre Angehörigen in 
Sicherheit bringen zu können.
Brandschutz-Fachbetriebe bieten kompetenten Rat für mehr 
Sicherheit
Qualifizierte Brandschutz-Fachbetriebe bieten moderne Rauchmelder,
die entsprechend der Gerätenorm DIN EN 14604 geprüft sind. Hier 
erfahren die Verbraucher auch, welche Geräte sich für ihr Haus oder 
ihre Wohnung am besten eignen und was es dabei zu beachten gibt. 
Darüber hinaus erhält man dort Tipps und Informationen zu 
Feuerlöschern und weiteren Maßnahmen des vorbeugenden und abwehrenden
Brandschutzes in den eigenen vier Wänden.
Die Adresse der nächstgelegenen Fachbetriebe und viele weitere 
Hinweise bietet der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. 
(bvbf) auf seiner Internetseite unter www.bvbf-brandschutz.de. Und 
die gute Nachricht zum Schluss: Arbeitskosten, die bei der 
Instandhaltung von Feuerlöschern und anderen Brandschutzeinrichtungen
entstehen, sind seit dem vergangenen Jahr teilweise steuerlich 
abzugsfähig.
Pressekontakt:
Dr. Volker Schulz
Berrenrather Straße 190
50937 Köln
Tel.: (0221) 42 58 12
E-Mail:  presse@bvbf-brandschutz.de

Kontakt:

bvbf - Bundesverband
Brandschutz-Fachbetriebe e.V.
Assessor jur. u. Diplom-Verwaltungswirt
Carsten Wege
- Geschäftsführer -
Friedrichsstraße 18
34117 Kassel
Tel.: 0561 - 288 64 0
Fax: 0561 - 288 64 29
Internet: www.bvbf-brandschutz.de
Email: info@bvbf-brandschutz.de

Original-Content von: bvbf Bundesvb. Brandschutz-Fachbetr. eV., übermittelt durch news aktuell

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