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Rauchwarnmelder-Pflicht in Bayern: Zum Jahreswechsel läuft wichtige Frist zur Nachrüstung aus

Berlin (ots)

Der Einbau von Rauchwarnmeldern ist ab dem 1. Januar 2018 für alle Wohnungen in Bayern Pflicht. Bis zum Jahreswechsel müssen daher alle Bestandsgebäude nachgerüstet werden. Darauf weist der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) hin. Handelt es sich um Mietwohnungen, ist der Wohnungseigentümer für die Installation verantwortlich. Die laufende Betriebsbereitschaft hat hingegen der Mieter sicherzustellen. Es sei denn, der Vermieter übernimmt die Verantwortung selbst. In diesem Fall ist der Mieter dazu verpflichtet, einen Techniker in die Wohnung zu lassen, der den Rauchwarnmelder im Auftrag des Vermieters jährlich auf Betriebsbereitschaft kontrolliert und wartet.

Die Bayrische Bauordnung schreibt vor, dass sämtliche Schlafräume, Kinderzimmer sowie Flure, die zu Wohnräumen führen, mit mindestens einem Rauchmelder auszustatten sind. Diese Pflicht besteht bereits seit dem 1. Januar 2013 für alle Neubauten und wird zum Jahreswechsel auf alle Wohnungen im Bestand ausgedehnt. Vermietern und Eigentümern bleibt also nur noch wenig Zeit zum Handeln. Sollte eine Mietwohnung noch nicht mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein, empfiehlt der Verband den Mietern, aktiv auf den Wohnungseigentümer zuzugehen und die Installation einzufordern.

Im Schlaf wird Rauch nicht wahrgenommen

Wie wichtig Rauchwarnmelder sind, zeigt die Statistik: So kommt es jedes Jahr in Deutschland zu fast 200.000 Bränden, bei denen rund 400 Menschen ums Leben kommen. Die Zahl der Opfer hat sich seit der bundesweiten Rauchmelder-Pflicht halbiert. Insbesondere im Schlaf wird Rauch nicht wahrgenommen, da der menschliche Geruchssinn ausgeschaltet ist. In diesem Fall weckt der Rauchwarnmelder durch seinen schrillen Alarmton. So können sich die Bewohner rechtzeitig in Sicherheit bringen, einen Löschversuch unternehmen und die Feuerwehr verständigen.

Brandschutz-Fachbetriebe helfen weiter

Kompetente Ansprechpartner für Beratung, Installation und Wartung sind die qualifizierten Brandschutz-Fachbetriebe. Sie bieten Rat und Hilfe zu allen Fragen rund um den Brandschutz. Sie installieren Rauchwarnmelder sowie leistungsfähige Feuerlöscher und bieten auch praktische Löschübungen an. Adressen lokaler Anbieter können unter anderem im Internet auf der Homepage des Bundesverbandes unter www.bvbf.de abgerufen werden.

Pressekontakt:

Kontakt:
Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)
Carsten Wege
- Geschäftsführer -
Jägerstraße 71
10117 Berlin
Telefon: 030 - 936 228 61-0
Telefax: 030 - 936 228 61-29
Mail: info@bvbf-brandschutz.de
Internet: www.bvbf.de

Pressekontakt:
Dr. Schulz Public Relations GmbH
Dr. Volker Schulz
Berrenrather Str. 190
50937 Köln
Tel.: +49 (0)221-42 58 12
E-Mail: info@dr-schulz-pr.de

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