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Kolpingwerk Deutschland gGmbH

"Der ehrenamtlich Pflegende steht im Vordergrund"
Kolpingwerk: Pflegeurlaub und Pflegezeit werden oft falsch interpretiert

Berlin/Köln (ots)

Das Kolpingwerk Deutschland bewertet die
aktuelle Debatte zur Reform der Pflegeversicherung als Schritt in die
richtige Richtung. "Der vorliegende Entwurf entspricht in seiner 
Grundausrichtung den unlängst vom Bundesvorstand des Kolpingwerks 
verabschiedeten Positionen zur Pflegeversicherung," erklärte Thomas 
Dörflinger, MdB, der Bundesvorsitzende des Kolpingwerkes in Berlin.
"Aus unserer Sicht werden aber die Ansätze zu Pflegeurlaub und 
Pflegezeit völlig falsch interpretiert," so Dörflinger weiter. 
"Gerade beim Pflegeurlaub geht es uns keinesfalls um eine 
Verlängerung und staatliche Finanzierung des tariflichen 
Jahresurlaubs!"
Das Kolpingwerk fordert in seiner jüngsten Stellungnahme die 
Einführung eines steuerfinanzierten Pflegeurlaubs. Dabei sind die 
Zielgruppe dieses neuen Steuerungsinstrumentes nur pflegende 
Ange-hörige, die sich um die Versorgung eines Pflegebedürftigen 
kümmern und in diesem Zusammenhang keiner eigenen Erwerbstätigkeit 
nachgehen können oder diese massiv zu Gunsten der familialen Pflege 
reduzieren müssen. "Die aktuellen Stellungnahmen zu diesem Reformteil
werden", so Dörflinger, "bedauerlicherweise von einer 
Missbrauchsdiskussion überlagert. Das eigentliche Thema, nämlich die 
Unterstützung und Entlastung von pflegenden Angehörigen, droht, 
verloren zu gehen."
"Für uns steht der ehrenamtlich Pflegende im Vordergrund, der es 
sich zu seiner Hauptaufgabe gemacht hat, einen Pflegebedürftigen 
ehrenamtlich zu betreuen und zu versorgen und dabei keiner oder nur 
einer deutlich geringeren Beschäftigung nachgehen kann," erläutert 
der Kolping-Bundesvorsitzende. "Die Pflege in der häuslichen Umgebung
ist immer mit massiven psychischen wie physischen Belastungen bis hin
zur Selbstaufgabe der Pflegenden verbunden. Hier muss es, sofern dies
in Anbetracht der dort erbrachten Leistungen überhaupt möglich ist, 
zu einer Anerkennung durch Entlastung der Pflegenden mit Hilfe des 
Pflegeurlaubs kommen."
Nach Ansicht des Kolpingwerks sind dabei nur die Pflegenden in den
Anspruchskreis aufzunehmen, bei denen der Schwerpunkt in der 
Versorgung von Pflegebedürftigen liegt. Das bedeutet auch, dass 
Erwerbstätige eben nicht zu den Anspruchsberechtigten gehören dürfen.
In Anbetracht der gesetzlich wie tariflich definierten Freiräume 
durch Urlaub ist hier bereits eine Erholungsmöglichkeit gegeben, die 
den ausschließlich in der familialen Pflege tätigen aktuell 
vorenthalten bleibt. Darüber hinaus muss die Pflegetätigkeit mehr als
sechs Monate ausgeübt werden, um den von Kolping geforderten 
Pflegeurlaub von zehn Tagen pro Jahr in Anspruch nehmen zu können. 
"Eine Begrenzung auf die wirklich Betroffenen mit entsprechend 
nachprüfbaren Kriterien schließt übrigens auch die aktuell 
befürchteten massiven Missbräuche aus," ergänzte Dörflinger.

Pressekontakt:

Kolpingwerk Deutschland
Heinrich Wullhorst
Pressesprecher
Kolpingplatz 5-11
50667 Köln
Tel.: (0221) 20701-241
Mobil: (0172) 5604303
E-Mail: heinrichwullhorst@kolping.de
Homepage: www.kolping.de

Original-Content von: Kolpingwerk Deutschland gGmbH, übermittelt durch news aktuell

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