Achtung vor dem menschlichen Leben von Anfang an!
Am Samstag (14.4.) beginnt die Woche für das Leben der Kirchen 2018. Aus diesem Anlass warnt das Kolpingwerk Deutschland vor dem neuen Pränataltest als Kassenleistung und vor einer Elternschaft, bei der ein Kind nur dann angenommen wird, wenn bestimmte Eigenschaften erfüllt sind.
In diesem Jahr steht die "Woche für das Leben" vom 14. bis zum 21. April unter dem Motto "Kinderwunsch. Wunschkind. Unser Kind!" Dies nimmt das Kolpingwerk Deutschland zum Anlass, um den fortwährenden Bestrebungen, den sogenannten "Praenatest" (Bluttest zur Erkennung des Down-Syndroms bei Ungeborenen) in den Katalog der Regelleistungen der Krankenkassen aufzunehmen, zu entgegnen.
Seit März 2017 bewertet das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) die neuen Pränataltests, die nach einem Beschluss des gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten und Krankenkassen (GBA) Kassenleistung werden könnten.
Der sogenannte "Praenatest" - so das Kolpingwerk Deutschland - dient keinerlei therapeutischen Zwecken, sondern stellt ausschließlich ein Selektionsinstrument zur Feststellung des Down-Syndroms bei Ungeborenen dar, das nicht therapierbar ist. In neun von zehn Fällen führt diese Annahme erfahrungsgemäß zu einem Schwangerschaftsabbruch. Eine größere Form der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung ist kaum vorstellbar, so das Kolpingwerk Deutschland.
Unsere Gesellschaft dürfe nicht den Blick für die Grenzen zwischen dem technisch Machbaren und dem ethisch Vertretbaren verlieren. Neue Methoden dürfen nicht zu einer Diskriminierung behinderten Lebens und zu einer Selektion führen, welches Leben lebenswert sein soll und welches nicht, betont das Kolpingwerk Deutschland.
Das menschliche Leben sei als fundamentalstes Gut zu schützen. In diesem Sinne seien selbstverständlich auch die Grundrechte und die Menschenwürde ungeborenen Lebens zu respektieren und zu bewahren. Werde der sogenannte "Praenatest" zu einer Regelleistung, so dokumentiert sich darin ein gesellschaftlicher Wandel, der auch das Verständnis von Elternschaft berührt, sodass ein Kind nur dann angenommen wird, wenn bestimmte Eigenschaften erfüllt sind. Damit einher gehe die Gefahr der bewussten Konstruktion menschlichen Lebens und dessen Verfügbarmachen in Zeiten grenzenlos scheinender diagnostischer und medizinischer Möglichkeiten.
Für das Kolpingwerk Deutschland steht die Würde des Menschen uneingeschränkt im Vordergrund. Somit stehen den Möglichkeiten der modernen Biotechnologie neben Chancen auch große Risiken entgegen. Das Memorandum zum Lebensschutz aus dem Jahr 2016 sei angesichts gegenwärtiger Entwicklungen aktueller denn je. Die Wahrung der Menschenwürde und der Schutz des menschlichen Lebens vom ersten bis zum letzten Augenblick werde durch das Grundgesetz garantiert und gehöre zu den wichtigsten Aufgaben staatlichen Handelns, erklärt das Kolpingwerk Deutschland.
Den Wortlaut der Erklärung gibt es hier: http://www.kolping.de/presse-medien/presse/erklaerungen/pressemitteilung-details/news/achtung-vor-de...
Das Memorandum des Kolpingwerkes Deutschland zum Schutz des menschlichen Lebens steht hier online zur Verfügung:
Kolpingwerk Deutschland Martin Grünewald, Pressesprecher St.-Apern-Str. 32, 50667 Köln Tel.: 0221-20701-110 E-Mail: martin.gruenewald@kolping.de