Einigung mit Kabel Deutschland über Weiterverbreitung der Digital-Bouquets von ARD und ZDF erzielt
Hamburg/Mainz/Unterföhring (ots)
Zuschauer werden auch zukünftig öffentlich-rechtliche Programme im digitalen Kabel sehen können
Die Landesrundfunkanstalten der ARD, das ZDF und der Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland (KDG) haben sich am Mittwoch über die technischen Rahmenbedingungen der künftigen Kabelweitersendung der Digitalbouquets "ARD Digital" und "ZDF Vision" in den Kabelnetzen der Kabel Deutschland geeinigt. ARD, ZDF und Kabel Deutschland sehen sich mit dieser Einigung auf einem guten Weg in die digitale Kabel-Zukunft.
Die Einigung sieht vor, dass die digitalen Angebote von ARD und ZDF in den Kabelnetzen der Betreiber unverschlüsselt übertragen werden, so dass sie mit jedem im Handel erhältlichen digitalen Kabeldecoder (DVB-C-Standard) empfangen werden können.
Die jetzt getroffenen Regelungen sehen ferner vor, dass für den Kabelempfang interaktiver digitaler Zusatzangebote von ARD und ZDF jedes Endgerät genutzt werden kann, das ein MHP-Logo trägt. Ferner herrscht Einigkeit darüber, dass MHP als einheitliche Basistechnologie für multimediale und interaktive Zusatzangebote alle zum Teil heute noch vorhandenen Vorläufersysteme in Zukunft ablösen beziehungsweise erweitern wird.
Die im Kabelnetz verschlüsselt übertragenen Angebote sind mit jedem Endgerät empfangbar, welches in der Lage ist, die Angebote direkt oder über ein entsprechendes Common Interface-Zusatzmodul zu entschlüsseln.
Außerdem haben sich die Beteiligten auf einen zuschauerfreundlichen Navigator zur Benutzerführung verständigt, der die Angebote von ARD und ZDF entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gleichberechtigt und diskriminierungsfrei abbildet.
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