BOV AG und adesso AG erzielen Fortschritt bei Fusionsbestrebungen
Essen/Dortmund (ots)
Die BOV AG, Essen, und die adesso AG, Dortmund, haben im Zuge ihrer Fusionsbestrebungen am Montag, 4. Dezember 2006, einen Teilerfolg erzielt. Bei dem Gerichtstermin über die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen von vier Aktionären gegen Hauptversammlungsbeschlüsse der BOV AG gab das Landgericht Essen dem Antrag von BOV statt, die Beschlüsse der Hauptversammlung von BOV unabhängig vom Hauptklageverfahren zur Eintragung in das Handelsregister zuzulassen. Zu einem Urteil bezüglich der eingereichten Klagen gegen die Hauptversammlungsbeschlüsse kam das Gericht jedoch nicht.
Durch das heutige Urteil das Landgerichts Essen kann das Amtsgericht Essen die Hauptversammlungsbeschlüsse in das Handelsregister eintragen und so den formalen Weg für die Umsetzung der Fusion frei machen. Die Klagen selber sind jedoch noch nicht einem Urteil zugeführt worden. Im Falle des Obsiegens der Kläger können diese jedoch lediglich Schadensersatz verlangen; der Prozess der Verschmelzung ist damit nicht mehr zu stoppen. Den Klägern steht gegen das heute ergangene Urteil der Beschwerdeweg offen.
Die Kläger beanstanden die mit einer Zustimmung von über 99 Prozent des anwesenden Kapitals getroffenen Hauptversammlungsbeschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 9, 10, 12, 13 und 14, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Fusion der beiden Unternehmen stehen. Im Einzelnen betreffen diese den Entwurf des Verschmelzungsvertrags, eine Kapitalerhöhung zur Durchführung der Verschmelzung, die Beschlussfassung über Ersatzwahlen zum Aufsichtsrat sowie die Namensänderung und Sitzverlegung der BOV AG. Das geltende Aktienrecht räumt auch kleinsten Minderheiten ein Widerspruchsrecht gegen mehrheitlich getroffene Beschlüsse ein, so dass Verzögerungen aufgrund der erforderlichen Rechtssprüche nicht ungewöhnlich sind. Unter Berufung auf umfangreiche Schriftstücke mit einem hohen Detailgrad, zwei unabhängigen Gutachten von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie einer darüber hinaus gewährten Einsichtnahme in weitere Schriftstücke sehen BOV AG und adesso AG gegenüber den Klägern die wichtigen Argumente auf ihrer Seite.
Vorstände mit Verhandlungsergebnis zufrieden "Das heutige Verhandlungsergebnis bekräftigt uns in der Hoffnung, dass die beschlossene Fusion in absehbarer Zeit rechtskräftig sein wird", erläutert BOV-Vorstand Christoph Junge. "Somit werden wir die operative Zusammenarbeit der beiden Unternehmen weiter verfolgen, ohne jedoch unveränderliche Fakten in der Unternehmensstruktur zu schaffen." Dr. Rüdiger Striemer, Vorstand der adesso AG, bewertet die aktuelle Situation aus Sicht der adesso AG als entspannt: "Wir gründen die Fusion auf ein solides Geschäft und versprechen uns zusätzlich hohe Synergieeffekte durch die gemeinsame Marktbearbeitung und ein sinnvoll erweitertes Dienstleistungsspektrum", so Dr. Striemer. "Der Zeitpunkt, wann die Fusion rechtskräftig wird, spielt insofern für die bisherigen adesso-Gesellschafter eine untergeordnete Rolle.".
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