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Neue Mauttarife ab 1. Oktober 2021

Neue Mauttarife ab 1. Oktober 2021
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Ab 1. Oktober 2021 gelten neue Tarife für die Lkw-Maut in Deutschland. Gleichzeitig wurde die Mautbefreiung von erdgasbetriebenen Fahrzeugen neu geregelt. Der Mautsatz-Anteil für die Infrastrukturkosten sinkt rückwirkend zum 28. Oktober 2020. Dem gegenüber steigt der Anteil für die Luftverschmutzungskosten. Insgesamt sinken die Mauttarife pro Kilometer in Abhängigkeit der Schadstoffklasse leicht.

Für Fahrten innerhalb des Zeitraums vom 28. Oktober 2020 bis 30. September 2021 kann auf Antrag anteilig Maut erstattet werden. Die Erstattung kann beim Bundesamt für Güterverkehr ab dem 3. November 2021 über eine Online-Plattform auf der Webseite beantragt werden.

Die Mautbefreiung für erdgasbetriebene Lkw gilt ab 1. Oktober 2021 nur noch für Fahrzeuge, die werkseitig für den Betrieb mit CNG, LNG oder als Zweistoffmotor mit LNG/Diesel ausgeliefert wurden und der Schadstoffklasse VI entsprechen.

Sehr geehrte Damen und Herren, beiliegend finden Sie die aktuelle Information zur Änderung der Mauttarife ab 1. Oktober 2021.

Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Steen

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Neue Mauttarife ab 1. Oktober 2021

  • Tarife gelten auch rückwirkend für den Zeitraum 28. Oktober 2020 bis 30. September 2021
  • Mautbefreiung für Erdgas betriebene Fahrzeuge neu geregelt

Berlin, 30. September 2021- Ab 1. Oktober 2021 gelten neue Tarife für die Lkw-Maut in Deutschland. Gleichzeitig wurde die Mautbefreiung von erdgasbetriebenen Fahrzeugen neu geregelt.

Mauttarife gelten rückwirkend ab 28. Oktober 2020

Der Mautsatz-Anteil für die Infrastrukturkosten sinkt rückwirkend zum 28. Oktober 2020. Dem gegenüber steigt der Anteil für die Luftverschmutzungskosten. Insgesamt sinken die Mauttarife pro Kilometer in Abhängigkeit der Schadstoffklasse leicht.

Für Fahrten innerhalb des Zeitraums vom 28. Oktober 2020 bis 30. September 2021 kann auf Antrag anteilig Maut erstattet werden. Der Umfang der Erstattung des Mautteilsatzes Infrastrukturkosten ist von der Gewichtsklasse abhängig. Die Erstattung kann beim Bundesamt für Güterverkehr ab dem 3. November 2021 über eine Online-Plattform auf der Webseite beantragt werden. Bis dahin liegen bei den Transport– und Logistikunternehmen sämtliche für die Beantragung erforderliche Abrechnungsdokumente vor. Der Anspruch kann bis Ende 2023 geltend gemacht werden.

Mautbefreiung erdgasbetriebener Fahrzeuge neu geregelt

Die Mautbefreiung für erdgasbetriebene Lkw gilt ab 1. Oktober 2021 nur noch für Fahrzeuge, die werkseitig für den Betrieb mit CNG (Compressed Natural Gas), LNG (Liquefied Natural Gas) oder als Zweistoffmotor mit LNG/Diesel ausgeliefert wurden. Darüber hinaus müssen sie über eine Systemgenehmigung gemäß der Verordnung VO (EG) Nr. 595/2009 verfügen. Die Fahrzeuge haben die Anforderungen der Schadstoffklasse Euro VI zu erfüllen und sind durch den Fahrzeughersteller bereits vor der erstmaligen verkehrsrechtlichen Zulassung als Neufahrzeug für den überwiegenden Erdgasantrieb konfiguriert.

Fahrzeuge, die nachträglich umgerüstet bzw. um ein oder mehrere Erdgastanks ergänzt wurden, sind ab 1. Oktober 2021 mautpflichtig. Gleiches gilt für erdgasbetriebene Fahrzeuge, die nicht der Schadstoffklasse Euro VI angehören. Der Antrieb mit LPG (Liquefied Petroleum Gas) ist grundsätzlich mautpflichtig.

In den vergangenen Wochen hat Toll Collect die Halter von erdgasbetriebenen Fahrzeugen direkt über die Neuregelungen informiert.

Weitere Informationen unter www.bag-bund.de und www.toll-collect.de

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Kommunikation
Pressestelle

Tel.: +49 (0)30 74077-2200
Fax: +49 (0)30 74077-2211
mailto:presse@toll-collect.de

Postanschrift: Toll Collect GmbH, 10875 Berlin, Deutschland
Besucheranschrift: Linkstr. 4, 10785 Berlin, Deutschland

Besuchen Sie uns auch im Internet: http://www.toll-collect.de

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Geschäftsführung: Dr. Gerhard Schulz (Vorsitz),
Mark Erichsen, Ute Oldenburg
Sitz der Gesellschaft: Berlin
Handelsregister: Amtsgericht Charlottenburg HRB-Nr. 83923

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