vzbv - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Riester-Rente: Sieben-Punkte-Programm des vzbv soll Riester-Rente attraktiver machen - vzbv für Verfahrensvereinfachung, Flexibilität und Transparenz - Die stagnierende Verbraucherakzeptanz braucht Impulse
Berlin (ots)
03.11.2003 - Mehr Flexibilität, mehr Transparenz und deutliche Vereinfachungen bei der staatlich geförderten Altersvorsorge hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gefordert. Der vzbv legte ein Sieben-Punkte-Programm vor, um die Riester-Rente attraktiver zu machen. Der vzbv warnte dabei eindringlich vor einem Abbau von Verbraucherschutz: "Was wir wirklich brauchen, sind verständliche Produkte zu fairen Konditionen in einem einfachen Verfahren", fordert Manfred Westphal, Fachbereichsleiter Finanzdienstleistungen beim vzbv. Der Weg zur größeren Akzeptanz von Riester-Produkten könne nur über den Abbau der komplizierten Rahmenbedingungen führen. Riesterprodukte müssten gegenüber herkömmlichen Altersvorsorgeprodukten konkurrenzfähig sein. Außerdem müsste der Kreis der Förderberechtigten erheblich größer werden. Die von der Bundesregierung vorgelegten Reformvorschläge lehnt der vzbv als kontraproduktiv ab.
Lediglich 5,1 Millionen Riester-Verträge wurden bis Ende 2002 abgeschlossen. 3,1 Millionen davon entfallen auf private, der Rest auf betriebliche Vorsorgeverträge. Dem stehen gut 30 Millionen förderberechtigte Personen gegenüber. Die Bereitschaft für weitere Riester-Abschlüsse stagniert dabei oder ist sogar rückläufig. Das Potential scheint erschöpft zu sein. Darüber hinaus zeigt eine Untersuchung der Bertelsmann-Stiftung, dass nur jeder zweite Verbraucher und sogar nur jeder vierte Beamte weiß, dass er förderberechtigt ist. Neben der individuellen Unklarheit über die Geltung der Förderung leidet die Riester-Rente unter einem Akzeptanzproblem. Hauptgrund sind die komplizierten Verfahrensabläufe zwischen Verbraucher, Zulagenstelle und Finanzamt. Darüber hinaus wird die Notwendigkeit zur zusätzlichen privaten Vorsorge zwar diffus erkannt, über die notwendige Höhe herrscht jedoch Unklarheit. Auch bei der Entscheidung für ein konkretes Produkt ist der Verbraucher in der Regel überfordert.
Als Vorteil der Riester-Rente bezeichnete der vzbv den erhöhten Schutz vor Pfändung und vor Anrechnung bei der Arbeitslosen- oder Sozialhilfe. Dies sei bei rein privaten Altersvorsorgeprodukten nicht gegeben.
Um die Akzeptanz der Verbraucher zu stärken, reiche eine Sensibilisierung und Aufklärung der Verbraucher allein nicht aus. Der vzbv formuliert Eckpunkte für eine zukunftsfähige Riester-Rente, von der sowohl die unabhängige Beratung als auch der aktive Vertrieb profitieren würde:
1. Standardisierte Produktinformationen der Anbieter. Nur so können die Verbraucher Angebote einfach und branchenübergreifend vergleichen. Ein Konzept für ein einheitliches Informationsraster hat der vzbv in Zusammenarbeit mit der Stiftung Warentest entwickelt.
2. Beibehaltung des Provisionssystems, wonach die Abschluss- und Vertriebskosten auf mindestens zehn Jahre verteilt werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Verbraucher sich eine Option auf den Wechsel in andere Altersvorsorgeverträge offen halten können. Wenn die ersten Beitragszahlungen komplett für Provisionen draufgehen, wird der Wechsel teuer gemacht.
3. Der gegenwärtig freiwillige und damit nicht obligatorische Hinterbliebenenschutz ist konstruktiv und gerecht und sollte in der Form beibehalten werden. Der Hinterbliebenen- und Invaliditätsschutz darf keinesfalls zur Pflicht gemacht werden, um Alleinstehende nicht zu benachteiligen.
4. Ausweitung des Kreises der Förderberechtigten. Die Förderung sollte erheblich ausgeweitet werden. Der Ausschluss bestimmter Bevölkerungsgruppen (Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, nicht freiwillig gesetzlich versicherte Selbständige und Alleinerziehende nach der Kindererziehungszeit) sowie bestehende Sonderregelungen führen zu Unsicherheiten bei den Verbrauchern über ihre Förderberechtigung und stellen eine unnötige Barriere für die Inanspruchnahme der staatlichen Förderung dar.
5. Abbau der sogenannten Riester-Treppe. Der Mindesteigenbeitrag sollte vorzeitig ab 2004 auf 4% des Vorjahres-Bruttoeinkommens erhöht werden, so dass die volle Förderung bereits ab dem kommenden Jahr gewährt werden kann.
6. Vereinfachung des Berechnungsverfahrens. Neben dem Abbau der Riester-Treppe sollte eine weitere Vereinfachung dadurch geschaffen werden, dass die Zulage bei der Berechnung des Mindesteigenbeitrags außen vor bleibt.
7. Möglichkeit zur Nachholung von Beitragszahlungen. Unterbliebene Zahlungen aufgrund finanzieller Engpässe, etwa durch Arbeitslosigkeit, müssen nachgeholt werden können. Zudem müssen Entnahmemöglichkeiten für finanzielle Notsituationen gestattet und die Vererbbarkeit auf frei wählbare Begünstigte ausgeweitet werden.
Für weitere Informationen: Fachtagung am Dienstag, 4. November 2003 Die Fachtagung "Riester-Rente: Top oder Flop ?" des vzbv diskutiert Zukunftsmodelle für die private Altersvorsorge. Als Referenten sind unter anderem Christine Scheel, die Vorsitzende des Bundestags- Finanzausschusses und Rürup-Experte Professor Gert Wagner vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) beteiligt. Die Tagung findet statt am Dienstag, 4. November 2003, 9 Uhr 45 in der Landesvertretung Bremen, Hiroshimastraße 24, 10785 Berlin.
Programminfos unter www.vzbv.de (in der Navigation Termine auf der Startseite)
Hintergrundpapier zur Riester-Rente unter: www.vzbv.de - Geld & Versicherungen - Versicherungen - Dokumente & Positionen: "Erfahrungen mit der Riester-Rente aus der Beratungspraxis"
ots-Originaltext: vzbv - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
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