Festgeldzinsen ins Trockene bringen
Hamburg (ots)
Festgeldzinsen aus Spareinlagen sollten bis spätestens Ende Februar abgehoben werden. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken (BDB) in Berlin hin. Der Stichtag 28. Februar gilt grundsätzlich für alle Zinsen aus Sparguthaben mit vereinbarter Kündigungsfrist. Denn nach Überschreiten des Termins werden die Zinsen selber Teil des festgelegten Geldes. Die Folge: Eine Abhebung nach Fristablauf behandeln die Banken wie eine vorzeitige Kapitalrückzahlung des Anlagebetrags. In solchen Fällen muss der Kunde erhebliche Zinsminderungen in Kauf nehmen. Die Regelung findet auch auf Sparbücher Anwendung. Bei der üblichen Vereinbarung einer dreimonatigen Kündigungsfrist werden Zinsbeträge aus dem vergangenen Jahr zum 1. März dem Guthaben zugerechnet. Dann können Bankkunden jeden Monat nur noch Beträge bis maximal 2.000 Euro abheben, ohne das Sparguthaben zu kündigen. Von diesen Stolpersteinen abgesehen, haben sich die Konditionen für das Kontosparen zum Jahresbeginn verbessert. Dabei konnten Festgeldanlagen branchenweit vom Anziehen der Geld- und Kapitalmarktzinsen profitieren. Die renditestärksten Anlagen für Tages- und Festgelder reichen in dieser Woche von 6,00 Prozent im ersten Jahr bis 7,25 Prozent nach sechs Jahren. Die Angebote vom 03. Januar 2006 hier im Überblick: -Tagesgeld: WPH Driver & Bengsch, Cortal Consors mit 4,00 Prozent, -Laufzeit bis zu einem Jahr: Citibank, BMW Bank und Postbank mit 6,00 Prozent, -Laufzeit zwischen einem und drei Jahren: PB Reithinger mit 3,50 Prozent, -Laufzeit zwischen drei und sechs Jahren: EECH und Pauly Biskuit mit 7,25 Prozent.
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