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Festgeldzinsen ins Trockene bringen

Festgeldzinsen ins Trockene bringen
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Hamburg (ots)

Festgeldzinsen aus Spareinlagen sollten bis spätestens Ende 
Februar abgehoben werden. Darauf weist der Bundesverband deutscher 
Banken (BDB) in Berlin hin. Der Stichtag 28. Februar gilt 
grundsätzlich für alle Zinsen aus Sparguthaben mit vereinbarter 
Kündigungsfrist.
Denn nach Überschreiten des Termins werden die Zinsen selber Teil des
festgelegten Geldes. Die Folge: Eine Abhebung nach Fristablauf 
behandeln die Banken wie eine vorzeitige Kapitalrückzahlung des 
Anlagebetrags. In solchen Fällen muss der Kunde erhebliche 
Zinsminderungen in Kauf nehmen. Die Regelung findet auch auf 
Sparbücher Anwendung. Bei der üblichen Vereinbarung einer 
dreimonatigen Kündigungsfrist werden Zinsbeträge aus dem vergangenen 
Jahr zum 1. März dem Guthaben zugerechnet. Dann können Bankkunden 
jeden Monat nur noch Beträge bis maximal 2.000 Euro abheben, ohne das
Sparguthaben zu kündigen. Von diesen Stolpersteinen abgesehen, haben 
sich die Konditionen für das Kontosparen zum Jahresbeginn verbessert.
Dabei konnten Festgeldanlagen branchenweit vom Anziehen der Geld- und
Kapitalmarktzinsen profitieren. Die renditestärksten Anlagen für 
Tages- und Festgelder reichen in dieser Woche von 6,00 Prozent im 
ersten Jahr bis 7,25 Prozent nach sechs Jahren.
Die Angebote vom 03. Januar 2006 hier im Überblick:
-Tagesgeld:
WPH Driver & Bengsch, Cortal Consors mit 4,00 Prozent,
-Laufzeit bis zu einem Jahr:
Citibank, BMW Bank und Postbank mit 6,00 Prozent,
-Laufzeit zwischen einem und drei Jahren:
PB Reithinger mit 3,50 Prozent,
-Laufzeit zwischen drei und sechs Jahren:
EECH und Pauly Biskuit mit 7,25 Prozent.
Jörg Forthmann
Faktenkontor GmbH
Telefon: (040) 227 03-7787
Fax: (040) 227 03-7961 
Joerg.Forthmann@faktenkontor.de

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