B. Braun erwirkt einstweilige Verfügung gegen Dextromédica S. L.
Barcelona (ots)
B. Braun erwirkt einstweilige Verfügung gegen Dextromédica S. L. (Dextro Médica), den spanischen Vertriebshändler von Poly Medicure Ltd. (Polymed). Dextromédica S. L. (Dextro Médica) ist es vorläufig untersagt, Sicherheits-IV-Katheterprodukte, die B. Brauns spanisches Patent ES 2402727 verletzen, herzustellen, einzuführen, zu gebrauchen, verkaufen, bewerben, inserieren, zum Verkauf anzubieten, oder zu diesen Zwecken zu besitzen oder lagern. B. Braun überzeugte das Handelsgericht 4 Barcelona mit Erfolg davon, dass Sicherheits-IV-Katheter von Poly Medicure Ltd. (Polymed), nämlich Polycan Safety, Poly Safety und Polywin Safety, dem ersten Anscheine nach das oben genannte Patent von B. Braun verletzen. Der Gerichtsbeschluss Nr. 226/2013 wurde am 1. August 2013 erlassen. Das einstweilige Verfügungsverfahren trägt das Aktenzeichen 455/2013 Section MI. Dextromédica S. L. (Dextro Médica) hat 20 Tage Zeit, ein Rechtsmittel einzulegen. Die Kostentragung wurde vom Ausgang des Hauptsacheverfahrens abhängig gemacht.
Dies ist eines von mehreren Patentverletzungsverfahren, die entweder bereits entschieden wurden oder noch gegen Poly Medicure Ltd. (Polymed) und ihre Vertriebshändler anhängig sind. B. Braun wird weiterhin die notwendigen Schritte ergreifen, um dem Gesundheitsmarkt die bestmöglichen Innovationen zu liefern und gleichzeitig seine patentierten Produkte wie Introcan Safety(R), Vasofix(R) Safety und Introcan Safety(R)3 gegen rechtswidrige Verletzungen zu schützen.
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Mechthild Claes
B. Braun Melsungen AG
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