Neu bei AXA: Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung als Rentenversicherung bietet Steuervorteile
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Köln (ots)
Am 1. Januar 2005 ist das Alterseinkünftegesetz in Kraft getreten, mit dem der Staat das Rentensystem weiter reformiert. Die bisherige quellenorientierte Altersversorgung mit den drei Säulen gesetzliche, betriebliche und private Vorsorge geht jetzt in ein Drei-Schichten-Modell über, das die Art der Anlageform betrachtet. Die staatliche Förderung wendet sich durch die Angleichung der Besteuerung von Altersbezügen in erster Linie hin zur Ansparphase. Neben der viel beachteten Veränderung der Besteuerung von Lebensversicherungen haben die Gesetzesänderungen auch Auswirkungen auf die Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR).
Dabei handelt es sich um eine Versicherung, die neben den Leistungen einer klassischen Unfallversicherung auch Möglichkeiten der Kapitalanlage bietet: Die Versicherung zahlte bisher nach Ablauf der Vertragslaufzeit die eingezahlten Beiträge (ohne Versicherungsteuer und ggf. Ratenzahlungszuschlägen) nebst Überschüssen als Kapitalleistung zurück - jetzt in Form einer Rente. Sie fällt damit wie die Rentenversicherung / Lebensversicherung auch unter das neue Alterseinkünftegesetz. Bei Rentenzahlungen ist der Ertragsanteil ebenso steuerpflichtig, jetzt aber nur noch mit einem reduzierten Anteil: Beginnt die Rente mit dem 60. Lebensjahr, mussten bisher 32 Prozent des Ertragsanteils versteuert werden, jetzt nur noch 22 Prozent. Beginnt die Rente mit 65, reduziert sich der Anteil sogar von bislang 27 Prozent auf 18 Prozent. Bei Ausübung des Kapitalwahlrechts werden die Erträge nach einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren und nach Vollendung des 60. Lebensjahres zur Hälfte besteuert, und zwar mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz. Bei kürzeren Laufzeiten oder Rückkäufen sind die Erträge voll steuerpflichtig.
Neue UBR von AXA als Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht
Damit die UBR auch nach der neuen Gesetzeslage interessant bleibt, bietet die AXA Versicherung, Köln, seit Jahresbeginn eine Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung als Rentenversicherung an. Im Gegensatz zur bisherigen Variante der UBR, die das Kapital am Ende der Vertragslaufzeit ausschüttet, zahlt diese Versicherung ab dem vereinbarten Rentenbeginn jeden Monat eine Rente - und das ein Leben lang. Die Option, sich den Rückzahlungsanspruch plus Überschussbeteiligung zum Ende der Unfall-Versicherungszeit ausbezahlen zu lassen (Ausübung des Kapitalwahlrechts), besteht weiterhin: Der Versicherungsnehmer kann seine Entscheidung über die Art der Verwendung (Rente oder Kapitalauszahlung) jederzeit bis zum Beginn der Rente ändern.
Das ist besonders interessant, weil die Entscheidung über Kapitalauszahlung oder Auszahlung als Rente erst dann getroffen werden muss, wenn die steuerliche Auswirkung dieser Entscheidung auf die Steuerlast im Alter klar ist. In beiden Fällen profitiert der Kunde nicht nur von den umfangreichen Leistungen der Unfall-Versicherung, sondern auch vom hohen Garantiezins von 3,5 Prozent - der der internen Kalkulation zugrunde liegt -, einer zusätzlichen Überschussbeteiligung und der Garantie der Beitragsrückzahlung - ob als Kapitalauszahlung oder als Rente. Die neue UBR von AXA gibt es für Kinder, Erwachsene und speziell auch für Menschen ab 50.
Freibeträge für Kinder nutzen
Auch für Kinder gelten übrigens Steuer-Freibeträge. Sie werden aber meist nicht ausgeschöpft. Das macht die Kinder-UBR als Kapitalanlage attraktiv: Mit der neuen Kinder-UBR von AXA besteht die Möglichkeit, das Kind im Erlebensfall als Bezugsberechtigten zu benennen. Erhält das Kind die Kapitalleistung, so kann es seinen Freibetrag voll ausschöpfen - in den meisten Fällen muss keine Kapitalertragssteuer gezahlt werden. Weitere Informationen: www.AXA.de.
Beispielrechnung Kinder-UBR
Eintrittsalter des Kindes 0 Jahre (bei Geburt) Endalter 19 Jahre Unfall-Krankenhaustagegeld 20 Euro Genesungsgeld 20 Euro Invaliditätssumme 65.000 Euro Vollinvaliditätssumme 325.000 Euro Übergangsleistung 3.000 Euro Todesfallleistung 5.000 Euro monatlicher Beitrag* 50,16 Euro garantierter Rückzahlungsanspruch 9.999 Euro zzgl. Überschussbeteiligung
*beinhaltet sog. Erfüllbarkeit (d.h., dass bei Tod des Versorgers die Beiträge von AXA weitergezahlt werden, so dass die gewünschte Summe am Ende erreicht wird)
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