Sparen mit Car-Sharing
Schadenfreiheitsrabatt für die Kfz-Versicherung geht nicht verloren
Köln (ots)
Angesichts stetig steigender Kosten fürs Auto wächst in Deutschland die Zahl der Car-Sharing-Nutzer - allein zwischen 1997 und 2004 von 19.000 auf knapp 70.000 registrierte Nutzer. Das Potenzial für Car-Sharing schätzen Experten weit größer ein. Wer das Auto mit anderen teilt, sollte dafür sorgen, dass der eigene Schadenfreiheitsrabatt dabei nicht verloren geht.
Der Schadenfreiheitsrabatt sorgt dafür, dass der Autofahrer für jedes unfallfreie Jahr in eine bessere Schadenfreiheitsklasse eingestuft wird und mit der Zeit immer weniger für seine Autoversicherung zahlen muss. Hatte der Fahrer vor der Car-Sharing-Zeit ein Auto auf seinen Namen versichert, verfällt seine Einstufung in eine Schadenfreiheits-Klasse nicht gleich, sondern bleibt - je nach Versicherer - über mehrere Jahre bestehen: "Wir tasten die Einstufung sieben Jahre lang nicht an", erklärt Andreas Tiedtke, bei AXA verantwortlich für die Kraftfahrtversicherungen. "Unter Umständen lohnt es sich aber, rechtzeitig vor Ablauf der Frist wieder ein Fahrzeug auf den eigenen Namen zu versichern."
Den eigenen Schadenfreiheitsrabatt für den Firmenwagen nutzen
Auch wer einen Firmenwagen fährt, kann sich unfallfreie Jahre anrechnen lassen. So können Unternehmen für den Firmenwagen ihres Mitarbeiters dessen persönlichen Schadenfreiheitsrabatt verwenden. Der Mitarbeiter kann seinen Rabatt einbringen und diesen - bei Ausscheiden aus dem Unternehmen - auch wieder mitnehmen. Vorteil für den Chef: Handelt es sich um einen langjährig unfallfreien Fahrer, kann die Firma unter Umständen kräftig am Versicherungsbeitrag sparen.
Sondereinstufungen möglich
Otto-Normal-Fahrer können beim Schadenfreiheitsrabatt häufig von Sondereinstufungen profitieren. Wer das erste Mal ein Auto auf seinen Namen versichert, steigt üblicherweise in die Schadenfreiheitsklasse 0 ein. Ist man aber zum Beispiel schon drei Jahre unfallfrei gefahren oder meldet einen Zweitwagen an, gibt es oft bessere Konditionen. Schadenfreiheitsrabatte können in bestimmten Fällen auch auf andere Personen übertragen werden - zum Beispiel wenn die betreffenden Personen in einem Haushalt leben oder Verwandte ersten Grades sind.
Baut man trotz aller Vorsicht doch ein Unfall, kommt es zu einer Rückstufung in eine niedrigere Schadenfreiheits-Klasse. Bei kleineren Sachschäden lohnt es sich unter Umständen, den Schaden selbst zu bezahlen und so eine Rückstufung zu vermeiden. Die Versicherung kann die Schwelle berechnen, bis zu der es sich lohnt, den Schaden selbst zu regulieren.
Pressekontakt:
AXA Konzern AG
Konzernkommunikation
Sabine Friedrich
Colonia-Allee 10-20
D-51067 Köln
Tel.: (0221) 148 - 31374
Fax: (0221) 148 - 30044
E-Mail: sabine.friedrich@axa.de
Original-Content von: AXA Konzern AG, übermittelt durch news aktuell