Gute Nachrichten für Altbaubesitzer: Der Fiskus hilft beim
Modernisieren - Sanierungskosten sofort steuerlich voll
absetzbar
BELLEVUE sagt, worauf es ankommt und was sich ändert
Hamburg (ots)
Europas größte Immobilienzeitschrift BELLEVUE berichtet in der November-Ausgabe über die Vorteile, die die Grundsatzentscheidung des Bundesfinanzhofs mit sich bringt und verrät Tipps und Tricks zur steuerwirksamen Altbausanierung.
In einer Grundsatzentscheidung hat der Bundesfinanzhof befunden, dass Modernisierungskosten für Altbauten sofort und in voller Höhe steuerwirksam werden. Vorausgesetzt, der Gebrauchswert eines Gebäudes wird nicht deutlich gesteigert. Dadurch wird der Kauf eines Altbaus wesentlich attraktiver. Experten erhoffen sich von dieser neuen Abschreibungsmöglichkeit eine Belebung des Geschäfts. BELLEVUE beleuchtet die Hintergründe, lässt Experten zu Wort kommen und erklärt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um in den Genuss der Abschreibung zu kommen. Die aktuelle BELLEVUE-Ausgabe ist ab 24. Oktober erhältlich.
Muffig-feuchter Geruch im Keller, rissiges Mauerwerk, verzogene Fenster und Türen, Schädlinge im Balkenwerk - der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt, wenn es um Mängel geht, mit denen Besitzer von Altbauten zu tun bekommen können. Und die Beseitigung der Schäden ist meist sehr kostspielig. Bisher durften diese Sanierungskosten nur über die gesamte Nutzungsdauer steuerlich abgeschrieben werden. Dem hat der Bundesfinanzhof nun ein Ende gesetzt: Kosten für Instandhaltung und Modernisierung von Altbauten werden sofort und in voller Höhe steuerwirksam. Wichtig zu wissen: Eigennutzer kommen im Gegensatz zu Investoren nur acht Jahre in den Genuss der Eigenheimzulage in Höhe von maximal 1278 Euro jährlich.
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