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Testkäufe Jugendlicher zur Alkoholprävention zulassen! - DStGB appelliert an Teilnehmer der Innenministerkonferenz

Berlin (ots)

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB)
unterstützt den auf der Innenministerkonferenz diskutierten Einsatz 
von jugendlichen Testkäufern und fordert diejenigen Länder, die das 
Instrument noch ablehnen, zum Überdenken ihrer Position auf. "Die 
Kritiker dieser Maßnahme übersehen, dass sich Testkäufe ohne jegliche
Gefährdung der jugendlichen Alkohol-Testkäufer durchführen lassen. 
Eine Studie aus der Schweiz unterstreicht eindrucksvoll die 
präventive Wirkung von Alkohol-Testkäufen: Während im Jahr 2000 bei 
den Alkohol-Testkäufen in der Schweiz noch 83,5 Prozent der 
Jugendlichen erfolgreich waren, erhielten 2007 nur noch 27,7 Prozent 
alkoholische Getränke. Das zeigt: Testkäufe halten Ladenbesitzer 
davon ab, Alkohol an Minderjährige abzugeben. Somit sind Testkäufe 
die logische Konsequenz, wenn es gilt, zur Einschränkung der 
Verfügbarkeit von Alkohol die Kontrollen zur Einhaltung des 
Jugendschutzes zu verstärken", betonte das Geschäftsführende 
Präsidialmitglied des DStGB, Dr. Gerd Landsberg, heute in Berlin.
Der DStGB beobachtet seit langem mit Sorge Alkoholkonsum von 
Jugendlichen. Insbesondere der exzessive Alkoholkonsum steigt - wie 
auch die Zahlen der Krankenhauseinweisungen belegen -  weiter an. Die
Folgeschäden sind enorm: dies reicht von gesundheitlichen Schäden bei
den Jugendlichen bis hin zu alkoholbedingten Gewalttaten oder 
Trunkenheitsfahrten, die nicht selten zu Todesopfer führen. Der DStGB
fordert deshalb seit längerem, den Alkoholmissbrauch wirksam zu 
bekämpfen.
Für den DStGB sind neben einem Bündel von präventiven Maßnahmen 
gegen Alkoholmissbrauch auch solche Maßnahmen wichtig, die die 
Einhaltung des geltenden Jugendschutzrechts effektiver kontrollierbar
machen. Eine strikte Beachtung und Überwachung des Jugendschutzes 
wird es Jugendlichen erschweren, sich Alkohol zu beschaffen.
Den Bedenken der Kritiker, Testkäufe würden die Jugendlichen 
gefährden, kann durch eine entsprechende Ausgestaltung begegnet 
werden: Mindestalter 17 Jahre; schriftliche Einwilligung der Eltern; 
Schulung der Jugendlichen; Begleitung durch einen Beamten in Zivil; 
sofortige Abgabe des Alkohols nach dem Testkauf; rasche Verwarnung 
oder Sanktionierung bei Verstößen.
Gefahr für die Jugendlichen bestünde damit nicht. Vielmehr lernen 
sie ganz plastisch, dass Rechtsverstöße entdeckt und geahndet werden.
Ein Lerneffekt, der pädagogisch durchaus erwünscht ist. Man könnte 
auch daran denken, jugendliche Auszubildende bei öffentlichen 
Verwaltungen an diesen Erfahrungen teilhaben zu lassen.
Jedenfalls gehört die konsequente Kontrolle des Rechts zu einem 
effektiven Jugendschutz. "Die Testkäufe sind ein weiterer Schritt zur
Stärkung der Sicherheit in den Städten sowie zur Bekämpfung des 
Alkoholmissbrauchs gerade bei Jugendlichen. Will man dem 
Alkoholmissbrauch wirksam begegnen, ist ein Bündel von Maßnahmen 
notwendig", so Landsberg abschließend.

Pressekontakt:

Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de

Original-Content von: Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V., übermittelt durch news aktuell

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