Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks
Infektionsschutzgesetz: „Ampel“ benachteiligt geimpfte Reinigungskräfte
Ein Dokument
Berlin, 13. Dezember 2021
Infektionsschutzgesetz: „Ampel“ benachteiligt geimpfte Reinigungskräfte – „SPD, Grüne und FDP führen Zwei-Klassen-Berufsgruppen-System in Deutschlands Krankenhäusern ein“
Das geänderte Infektionsschutzgesetz beinhaltet für geimpfte Reinigungskräfte eine besonders negative Überraschung: Denn diese Beschäftigtengruppe fällt nun aus dem Testkonzept der Kliniken heraus und ist eigenverantwortlich dazu verpflichtet, sich tagtäglich auf eigene Kosten und mit eigenem Zeitaufwand testen zu lassen. Geimpftes Arzt- und Pflegepersonal, aber auch externe Kräfte wie PhysiotherapeutInnen, haben sich als Berufsgruppen dagegen nur zwei Mal die Woche einem Selbsttest zu unterziehen, obwohl sie deutlich näher am Patienten arbeiten. Hierzu erklärt Johannes Bungart, Geschäftsführer des Bundesinnungsverbands des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV):
„Dank SPD, Grünen und FDP gilt in Deutschlands Krankenhäusern neuerdings ein Zwei-Klassen-Berufsgruppen-System. Dies ist eine kolossale Respektlosigkeit gegenüber unserem in der Pandemie systemrelevanten Handwerk.
Ohne Not und völlig willkürlich nimmt die Ampel zehntausende geimpfte Reinigungskräfte, die für Hygiene, Desinfektion und Sauberkeit in Krankenhäusern sorgen, aus den bisherigen internen Testkonzepten der Krankenhäuser heraus. Dies ist nicht nachvollziehbar und völlig unverantwortlich. Den Kliniken würden durch die Testung von Reinigungskräften wie bisher noch nicht einmal Kosten entstehen, da diese vom Staat erstattet werden.
Während geimpfte Reinigungskräfte künftig jeden Tag, fünf Mal die Woche, in der Winterkälte stehen müssen, um sich offiziell testen zu lassen, führt die Neuregelung auf der anderen Seite zu abstrusen Testerleichterungen für andere Berufsgruppen: Arzt- und Pflegepersonal, aber auch externe PhysiotherapeutInnen haben Testerleichterungen, wenn sie geimpft oder genesen sind. In diesem Falle reichen Selbsttests ohne Überwachung. Begleitpersonen von Kranken fallen aus der Testpflicht komplett heraus.
Die Benachteiligung der Gebäudereinigung, die Deutschlands beschäftigungsintensivstes Handwerk darstellt und seit Ausbruch der Pandemie gerade im Gesundheitsbereich eine zentrale Aufgabe übernimmt, ist unerklärlich und willkürlich. Wir fordern den Gesetzgeber auf, diese geplanten Änderungen zurückzuziehen.“
Mit freundlichen Grüßen Christopher Lück, Geschäftsführer Kommunikation Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks Kronenstr. 55-58, 10117 Berlin Telefon +49 30 20 62 267-0 E-Mail: christopher.lueck@die-gebaeudedienstleister.de Internet: www.die-gebaeudedienstleister.de