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Andritz AG

EANS-Hauptversammlung: Andritz AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

104. ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, dem 29. März 2011, um 10.30 Uhr, im Steiermarksaal/Grazer Congress, 8010 Graz, Schmiedgasse 2.

Tagesordnung:

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht zum 31. Dezember 2010, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2010 und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2010

2. Beschlussfassung über die Verteilung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 ausgewiesenen Bilanzgewinnes

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

7. Wahl von einer Person in den Aufsichtsrat

8. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands

a. zum Rückkauf und gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien im gesetzlich
    höchstzulässigen Ausmaß für die Dauer von dreißig Monaten ab 1. April 2011
    gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG (zweckneutraler Erwerb) nach Maßgabe der
    Bestimmungen des Aktiengesetzes und des Börsegesetzes;
 b. für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung mit Zustimmung des
    Aufsichtsrats für die Veräußerung von eigenen Aktien eine andere Art als
    über die Börse oder durch öffentliches Angebot auch unter Ausschluss der
    allgemeinen Kaufmöglichkeit (Ausschluss des Bezugsrechts) zu beschließen,
    wenn die Veräußerung der eigenen Aktien (i) zum Zweck der Durchführung
    eines Aktienoptionsprogramms für leitende Angestellte und Mitglieder des
    Vorstands oder (ii) als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen,
    Betrieben, Teilbetrieben oder Gesellschaftsanteilen erfolgt

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Folgende Unterlagen liegen ab 8. März 2011 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 8045 Graz, Stattegger Straße 18, Abteilung Investor Relations, Dr. Michael Buchbauer, auf:

- Jahresabschluss mit Lagebericht - Corporate Governance-Bericht - Konzernabschluss mit Konzernlagebericht - Vorschlag für die Gewinnverwendung - Bericht des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2010; - Beschlussvorschläge - Lebenslauf des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 7 samt Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG - Bericht des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss zu Tagesordnungspunkt 8 gemäß §§ 65 Abs 1b iVm 153 Abs 4 AktG.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.

Diese Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind ab 8. März 2011 außerdem im Internet www.andritz.com zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 und 118 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 8. März 2011 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 8045 Graz, Stattegger Straße 18, Abteilung Investor Relations, Dr. Michael Buchbauer, oder per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (316) 6902 425 zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 18. März 2011 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (316) 6902 425 oder an 8045 Graz, Stattegger Straße 18, Abteilung Investor Relations, Dr. Michael Buchbauer, oder per E-Mail michael.buchbauer@andritz.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.andritz.com zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 19. März 2011 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 24. März 2011 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss.

Per Post        ANDRITZ AG
                Investor Relations
                z.Hd. Herrn Dr. Michael Buchbauer
                Stattegger Straße 18
                8045 Graz

Per Telefax: +43 (316) 6902 425

Per E-Mail: michael.buchbauer@andritz.com

Die Depotbestätigungen können nicht per SWIFT übermittelt werden (§ 262 Abs. 20 AktG).

Nicht depotverwahrte Inhaberaktien Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens am 24. März 2011 ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen zu gehen muss.

Depotbestätigung gem. § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: - Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), - Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000730007, - Depotnummer, anderenfalls eine sonstige Bezeichnung, - Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 19. März 2011 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Übermittlung der Vollmacht per SWIFT ist unzulässig (§ 262 Abs 20 AktG).

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Montag, 28. März 2011, 16.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post        ANDRITZ AG
                Investor Relations
                z.Hd. Herrn Dr. Michael Buchbauer
                Stattegger Straße 18
                8045 Graz

Per Telefax:    +43 (316) 6902 425

Per E-Mail:      michael.buchbauer@andritz.com
                wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem
                E-Mail anzuschließen ist

Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich: Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.andritz.com abrufbar.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 104.000.000,-- und ist eingeteilt in 52.000.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 1.055.263 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 50.944.737.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage der Depotbestätigung bzw. eines gültigen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 10.00 Uhr.

Als besonderer Service besteht für Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen können, die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen unabhängigen und ausschließlich an die Weisungen der jeweiligen Aktionäre gebundenen Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Aktionäre, die diesen für sie kostenfreien Service in Anspruch nehmen wollen, werden ersucht, diesbezüglich direkt mit Herrn Dr. Michael Buchbauer, ANDRITZ AG, Tel. +43 (316) 6902 2979, Telefax +43 (316) 6902 425, oder E-Mail: michael.buchbauer@andritz.com, Kontakt aufzunehmen.

Graz, im Februar 2011 Der Vorstand

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Rückfragehinweis:

Dr. Michael Buchbauer
Head of Group Treasury, Corporate Communications & Investor Relations
Tel.: +43 316 6902 2979
Fax: +43 316 6902 465
mailto:michael.buchbauer@andritz.com

Branche: Maschinenbau
ISIN: AT0000730007
WKN: 632305
Index: WBI, ATX Prime, ATX
Börsen: Wien / Amtlicher Handel

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